07.01.2021, 10:47
Ich habe den "Pionier" der Revisionsklausuren im ZR, die im Juli 2020 gestellt wurde, mitgeschrieben. Der Bereich wurde weder in AGs besprochen, noch in Seminaren o.Ä. thematisiert, traf einen also relativ unvorbereitet.
Relativ deshalb, weil die Systematik aus dem Strafrecht bekannt war. Ich habe in der Klausur stumpf das Schema samt Obersätzen aus dem Strafrecht angewendet und mir dazu die Normen aus der ZPO gesucht. Dabei bin ich dann einige auf Auffälligkeiten gestoßen (zB Revision im ZR wird beim BGH, also iudex ad quem, eingelegt; im SR beim iudex a quo) und habe die eingearbeitet.
Das Ergebnis viel zweistellig aus trotz einiger Schnitzer in der "Sachrüge", sodass wie bei vielen Exotenklausuren wohl Nerven bewahren gefragt war.
Wurde in der Klausur im Januar auch ein RA-Schriftsatt gefordert? Das fand ich wiederum nämlich eine große Herausforderung, da im SR lediglich die Anträge fällig sind.
Relativ deshalb, weil die Systematik aus dem Strafrecht bekannt war. Ich habe in der Klausur stumpf das Schema samt Obersätzen aus dem Strafrecht angewendet und mir dazu die Normen aus der ZPO gesucht. Dabei bin ich dann einige auf Auffälligkeiten gestoßen (zB Revision im ZR wird beim BGH, also iudex ad quem, eingelegt; im SR beim iudex a quo) und habe die eingearbeitet.
Das Ergebnis viel zweistellig aus trotz einiger Schnitzer in der "Sachrüge", sodass wie bei vielen Exotenklausuren wohl Nerven bewahren gefragt war.
Wurde in der Klausur im Januar auch ein RA-Schriftsatt gefordert? Das fand ich wiederum nämlich eine große Herausforderung, da im SR lediglich die Anträge fällig sind.
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Revision und Berufung im Zivilrecht - von allround - 06.01.2021, 10:28
RE: Revision und Berufung im Zivilrecht - von Gast - 06.01.2021, 10:35
RE: Revision und Berufung im Zivilrecht - von NrwGast - 07.01.2021, 10:47
RE: Revision und Berufung im Zivilrecht - von Gast - 07.01.2021, 22:33
RE: Revision und Berufung im Zivilrecht - von Gast - 07.01.2021, 23:00