23.12.2020, 10:16
Vielen, vielen Dank für eure ausführliche Antworten.
Hmm, okay, das werde ich mir dann nochmal durch den Kopf gehen lassen.
Also letztendlich ist das Schuldanerkenntnis für sich oder für einen Dritten immr zutreffend, wenn es zuvor keine irgendwie geartete Grundlage / Forderung dafür gab (wie z.B. die Bürgschaft oder ein Sicherungsvertrag)...
Dankeschön, evtl. habe ich den Dreh jetzt raus. Super!
LG und frohe Feiertage! :rolleyes:
Hmm, okay, das werde ich mir dann nochmal durch den Kopf gehen lassen.
Also letztendlich ist das Schuldanerkenntnis für sich oder für einen Dritten immr zutreffend, wenn es zuvor keine irgendwie geartete Grundlage / Forderung dafür gab (wie z.B. die Bürgschaft oder ein Sicherungsvertrag)...
Dankeschön, evtl. habe ich den Dreh jetzt raus. Super!
LG und frohe Feiertage! :rolleyes:
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Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von allround - 22.12.2020, 18:52
RE: Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von Gast - 22.12.2020, 21:44
RE: Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von Gast - 22.12.2020, 22:39
RE: Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von allround - 23.12.2020, 10:16
RE: Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von Gast - 30.12.2020, 17:03
RE: Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von Gast - 31.12.2020, 07:07
RE: Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von Gast - 31.12.2020, 15:04