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  5. Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme
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Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme
allround
Member
***
Beiträge: 159
Themen: 11
Registriert seit: Oct 2018
#1
22.12.2020, 18:52
Hallo zusammen!

Beim Lernen bzw. Klausur schreiben habe ich gemerkt, dass ich ein wenig Probleme mit der Bearbeitung habe, sobald es um Dinge wie Schuldanerkenntnis, Bürgschaft u.ä. geht.
Zwar kann ich die Klausur anscheinend einigermaßen lösen, aber mir wird immer wieder angekreidet, dass die Grundlage (also Schuldanerkenntnis <> Schuldübernahme <> Bürgschaft <> Sicherungsvertrag ...) nicht die Richtige ist.

Kann mir evtl. jemand ganz einfach die Unterschiede erklären?
Warum kann eine Bürgschaft zB kein Anerkenntnis sein? Immerhin kann man ein Anerkenntnis auch für einen Dritten abgeben. Wieso kann ein Anerkenntnis nicht Schuldübernahme sein?
Auch aus dem Kommentar erschließt sich mir die Abgrenzung des Anerkenntnis nach §§780 ff. BGB zu §414 u.a. nicht wirklich. Außer, dass das Anerkenntis ein "einseitiger Vertrag" ist im Vergleich zu den anderen Fällen.

Dankeschön erstmal!

VG
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Nachrichten in diesem Thema
Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von allround - 22.12.2020, 18:52
RE: Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von Gast - 22.12.2020, 21:44
RE: Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von Gast - 22.12.2020, 22:39
RE: Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von allround - 23.12.2020, 10:16
RE: Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von Gast - 30.12.2020, 17:03
RE: Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von Gast - 31.12.2020, 07:07
RE: Schuldanerkenntnis, Bürgschaft, Schuldübernahme - von Gast - 31.12.2020, 15:04


 

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