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Richterliche Unabhängigkeit
Gast
Unregistered
 
#11
20.12.2020, 01:59
(20.12.2020, 00:52)Der echte Norden schrieb:  
(19.12.2020, 10:54)Gast schrieb:  Mir würde R1 reichen, da ich ein sehr demütiger Mensch bin und mir Karriere egal ist, solange ich den rechtsuchenden Menschen dienen kann


Amen! Mit einer R1-Besoldung muss man auch ein sehr demütiger Mensch sein. Man gehört einem absoluten Bettelorden an! Danke, dass Du bereit wärest dich den Menschen zu opfern und auf eine Karriere zu verzichten und stattdessen als Richter am Amts- oder Landgericht die Messe zu lesen...


:D  so ist das ... am LG weinen die erfahrenen Besitzer, weil sie nur entsprechend einem Regierungsdirektor eingeordnet sind, der Vorsitzende immerhin einem Leitenden Regierungsdirektor entspricht...
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Richterliche Unabhängigkeit - von Polon - 17.12.2020, 23:36
RE: Richterliche Unabhängigkeit - von Gast - 17.12.2020, 23:37
RE: Richterliche Unabhängigkeit - von Gast - 17.12.2020, 23:47
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RE: Richterliche Unabhängigkeit - von Der echte Norden - 20.12.2020, 00:52
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