19.12.2020, 21:43
(19.12.2020, 21:05)Gast schrieb: Warum Mahnverfahren? Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen und vollstreckenNa bei außergerichtlicher Tätigkeit. Ansonsten natürlich kein Mahnverfahren sondern Kisten festsetzen lassen. Vorausgesetzt man rechnet nach RVG ab. Bei Vergütungsvereinbarungen geht das jedoch nicht.
Ich empfehle jeden einen Vorschuss zu fordern. Das verstehen die Mandanten auch, wenn man es ihnen nett erklärt.
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Eigenen Rechnungen hinterlaufen - von Gast - 19.12.2020, 20:46
RE: Eigenen Rechnungen hinterlaufen - von Gast 123 - 19.12.2020, 20:49
RE: Eigenen Rechnungen hinterlaufen - von Gast - 19.12.2020, 21:03
RE: Eigenen Rechnungen hinterlaufen - von Gast - 19.12.2020, 21:05
RE: Eigenen Rechnungen hinterlaufen - von bln - 19.12.2020, 21:43
RE: Eigenen Rechnungen hinterlaufen - von Gast - 19.12.2020, 22:12