17.12.2020, 14:43
(17.12.2020, 14:41)Gast schrieb: Würde da Tatbestand mit Urteil verwechselt? In den Tatbestand kommen idR keine Rechtsansichten
Also der Tatbestand ist Teil des Urteils, daher passt der Satz "Tatbestand mit Urteil verwechselt" schon gar nicht. Und natürlich kommen auch in den Tatbestand die wesentlichen Rechtsansichten der Parteien rein.
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