• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Rund ums 2. Examen
  5. Meinungsstreits in Klausurenlösungen
Antworten

 
Meinungsstreits in Klausurenlösungen
Gast
Unregistered
 
#7
17.12.2020, 12:20
Es ist, ohne Gewähr, ungefähr so:

1. Alle wirklich großen, klassischen Meinungsstreits sollten im zweiten Examen, auch wenn nicht im SV explizit thematisiert, wenn einschlägig kurz abgehandelt oder zumindest angedeutet werden. Das heißt aber nicht "... eine Meinung so... andere Meinung". Sondern nur kurz Problembewusstsein zeigen und dann mit der Rechtsprechung und 1-3 Argumenten lösen. Also etwa für ein großes Standardproblem:

"Weiterhin handelte der BS zwar ohne Mitwirkung des A, aber eine Vermögensverfügung ist insoweit auch nicht erforderlich. Der Wortlaut der §§ 253, 255 StGB setzt eine solche nicht voraus und es bedarf sie auch nicht zur Abgrenzung von dem Raub als speziellerem Delikt, welche allein nach dem äußeren Erscheinungsbild erfolgt. Vorliegend handelt es sich aus den genannten Gründen nicht um einen Raub, sodass die subsidiäre räub. Erpressung einschlägig ist." (oder so ähnlich)

Welche Streits nun groß und klassisch sind, ist schwer zu beantworten. Sooo viele gibt es davon nicht. 


2. Alle eher etwas spezielleren "Probleme" sollten (nur) dann angesprochen werden, wenn die Beteiligten es thematisieren oder die Klausur offensichtlich darauf angelegt ist. Dann aber gerne vertieft. Aber wiederum NICHT "eine Ansicht...", das klingt studentisch. Sondern eher: "nach dem Wortlaut der Norm könnte man zwar meinen, dass... Tatsächlich spricht die Systematik des Gesetzes aber entscheidend für..., weil"

Das sind so Fälle wie "ist X ein wichtiges Glied des Körpers" (§ 226 StGB) usw.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Schnabel - 17.12.2020, 00:09
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Gast - 17.12.2020, 08:27
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Gast - 17.12.2020, 09:06
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Gast - 17.12.2020, 11:02
Meinungsstreitigkeiten im Strafrecht - von GPA-HH - 17.12.2020, 11:56
RE: Meinungsstreitigkeiten im Strafrecht - von Gast - 17.12.2020, 12:18
RE: Meinungsstreitigkeiten im Strafrecht - von admin - 17.12.2020, 13:03
RE: Meinungsstreitigkeiten im Strafrecht - von NRWVerbesserung - 17.12.2020, 13:36
RE: Meinungsstreitigkeiten im Strafrecht - von Gast - 17.12.2020, 14:34
RE: Meinungsstreitigkeiten im Strafrecht - von NRWVerbesserung - 17.12.2020, 15:27
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Gast - 17.12.2020, 12:20
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Gast - 17.12.2020, 14:41
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von admin - 17.12.2020, 14:43
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Heda - 17.12.2020, 17:14
RE: Meinungsstreits in Klausurenlösungen - von Schnabel - 17.12.2020, 15:00


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus