15.12.2020, 00:24
Hallo allerseits!
Kann mir jemand sagen, welche Anforderungen das Zeugnis in Hamburg zur Anwaltsstation erfüllen muss?
In der Verfügung der Präsidentin des OLG aus dem Jahr 2016 steht, dass das Zeugnis "ausweisen muss, dass die Referendarin/ der Referendar mindestens xxx zu schwierigeren Fällen entworfene Schriftsätze, Gutachten oder Vertragsentwürfe vorgelegt hat."
Ich verstehe das so. dass pro 3 Monate Station jeweils mindestens 2 solche Arbeiten vorzulegen sind. Also bei 9 Monaten RA-Station bedeutet dies mindestens 6 solcher Arbeiten. Verstehe ich das richtig? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "ausweisen"?
Gibt es noch weitere Besonderheiten oder Vorschriften zu beachten?
Ich bedanke mich im Voraus für jedwede Hilfe. :)
Kann mir jemand sagen, welche Anforderungen das Zeugnis in Hamburg zur Anwaltsstation erfüllen muss?
In der Verfügung der Präsidentin des OLG aus dem Jahr 2016 steht, dass das Zeugnis "ausweisen muss, dass die Referendarin/ der Referendar mindestens xxx zu schwierigeren Fällen entworfene Schriftsätze, Gutachten oder Vertragsentwürfe vorgelegt hat."
Ich verstehe das so. dass pro 3 Monate Station jeweils mindestens 2 solche Arbeiten vorzulegen sind. Also bei 9 Monaten RA-Station bedeutet dies mindestens 6 solcher Arbeiten. Verstehe ich das richtig? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang "ausweisen"?
Gibt es noch weitere Besonderheiten oder Vorschriften zu beachten?
Ich bedanke mich im Voraus für jedwede Hilfe. :)
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RA-Station Zeugnis - von Stephan - 15.12.2020, 00:24
RE: RA-Station Zeugnis - von Gast - 15.12.2020, 12:22
RE: RA-Station Zeugnis - von Gast - 15.12.2020, 14:28
RE: RA-Station Zeugnis - von Stephan - 15.12.2020, 15:31








