14.12.2020, 15:04
(14.12.2020, 10:22)Gast schrieb: Da kostet aber der Anwalt wohl wesentlich mehr als der Widerspruch... Vielleicht findest du ja jemanden, der das mit Anwalt gemacht hat. Kann mir nämlich nicht so recht vorstellen, was ausgerechnet im Prüfungsrecht (um das es im Prinzip ja gar nicht so sehr geht) so speziell sein soll. Dass wird zwar immer und überall behauptet, ist aber ja auch das Brot der Repetitoren. Zudem dürften es i.d.R. schlechtere/schlechte Kandidaten sein, die da hingehen, deshalb mag die Einschätzung auch nicht ganz treffend sein :D
Ich sehe es auch so. War beim VG in einer für Prüfungsrecht zuständigen Kammer in der Station. Man muss natürlich die Lehre vom Beurteilungsspielraum kennen und dann Beurteilungsfehler finden. Das ist schwierig, wenn man durchgefallen ist und krampfhaft danach sucht. Aber wenn ein Fehler gemacht wurde, weil etwas vertretbares als falsch gekennzeichnet wurde oder wie bei Freunden von mir einzelne Seiten übersehen o.ä., dann verstehe ich nicht, was daran so schwierig sein soll, dies zu rügen. Es ist ja keine Revision beim BGH.
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Widerspruch ohne Anwalt - von Gast.NRW - 14.12.2020, 02:06
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