12.12.2020, 21:05
ich bin Korrektor bei einem priv. Klausurenkurs. Die Ausgangssfrage wird man kaum beantworten können. Es dürfte im zweiten Staatsexamen keine Klausur geben, deren Musterlösung aus der Prüfung einer einzigen Anspruchsgrundlage besteht. Was war denn noch Gegenstand des Falls? Wo lagen die Schwerpunkte der Klausur?
bei der Prüfung einer "falschen" Anspruchsgrundlage läuft man Gefahr, Schwerpunkte der Klausur nicht zu sehen. Das kann zu erheblichem Punktabzug führen, insbesondere wenn man stattdessen völlig unproblematische Punkt in epischer Breite darstellt.
Dazu kommt es auf die Gesamtumstände an, ist die falsche Anspruchsgrundlage irgendwie vertretbar? Kann die Argumentation im Rest der Klausur überzeugen? Wie sieht es aus mit den weichen Faktoren, u.a. Vollständigkeit der Klausur? Schriftsatz praxistauglich / Urteilstatbestand praxistauglich?
Grundsätzlich gilt: Lösungen neben der "richtigen" AGL machen es dem Korrektor leicht, diese abzuwerten. Ob man durchfällt kann anhand der dürftigen Informationen aus der Frage nicht beurteilt werden. Genauso wie man nicht die Frage beantworten kann, ob man mehr als 9 Punkte kriegt wenn man alle Schwerpunkte der Klausur unter der richtigen AGL prüft....
bei der Prüfung einer "falschen" Anspruchsgrundlage läuft man Gefahr, Schwerpunkte der Klausur nicht zu sehen. Das kann zu erheblichem Punktabzug führen, insbesondere wenn man stattdessen völlig unproblematische Punkt in epischer Breite darstellt.
Dazu kommt es auf die Gesamtumstände an, ist die falsche Anspruchsgrundlage irgendwie vertretbar? Kann die Argumentation im Rest der Klausur überzeugen? Wie sieht es aus mit den weichen Faktoren, u.a. Vollständigkeit der Klausur? Schriftsatz praxistauglich / Urteilstatbestand praxistauglich?
Grundsätzlich gilt: Lösungen neben der "richtigen" AGL machen es dem Korrektor leicht, diese abzuwerten. Ob man durchfällt kann anhand der dürftigen Informationen aus der Frage nicht beurteilt werden. Genauso wie man nicht die Frage beantworten kann, ob man mehr als 9 Punkte kriegt wenn man alle Schwerpunkte der Klausur unter der richtigen AGL prüft....
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Falsche Anspruchsgrundlage - von Gast 12.12. - 12.12.2020, 19:49
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