10.12.2020, 13:05
(10.12.2020, 13:01)Versorger schrieb:(10.12.2020, 12:56)Gast1234 schrieb: Man kann den Befreiungsantrag doch erst stellen, wenn man als RA zugelassen ist oder nicht? Wie soll man vorher seine Mitgliedsnummer etc. kennen?
Genau das meine ich! Danke!
Können die beiden Herren vor dir aber wohl auch nicht erklären. Quatschen von Unselbstständigkeit aber verstehen vermutlich nicht einmal das Problem....
Wo muss man im Befreiungsantrag seine Mitgliedsnummer angeben?
Du musst nur angeben, ab wann du Mitglieder der Kammer bist/wirst. Wenn man seine Zulassung bei der Kammer beantragt hat, wird einem der Vereidigungstermin zeitnah mitgeteilt. Sobald man den hat, Formular ausfüllen... das geht alles vor der Zulassung.
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