10.12.2020, 11:01
Es ist recht simpel; Du musst als Anwalt Mitglied deines Versorgungswerks sein und dort einzahlen. Der Betrag ist identisch zu dem Betrag in die GRV. Insofern sind deine Fragen nur theoretischer Natur, weil du so oder so keine Wahl hast.
Trotzdem:
1. Ja. Derzeit ist meine VW Rente ca. doppelt so hoch wie es eine gesetzliche Rente wäre.
2. Nein.
3. Ja, Pflichtmitgliedschaft.
4. Siehe 3.
5. Siehe 3. Wenn du Anwalt bist, Pflichtmitgliedschaft. Wenn du kein Anwalt mehr bist, sondern als Taxifahrer arbeitest, bist du wieder in der GRV.
Trotzdem:
1. Ja. Derzeit ist meine VW Rente ca. doppelt so hoch wie es eine gesetzliche Rente wäre.
2. Nein.
3. Ja, Pflichtmitgliedschaft.
4. Siehe 3.
5. Siehe 3. Wenn du Anwalt bist, Pflichtmitgliedschaft. Wenn du kein Anwalt mehr bist, sondern als Taxifahrer arbeitest, bist du wieder in der GRV.
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Versorgungswerk NRW - von Versorger - 10.12.2020, 10:55
RE: Versorgungswerk NRW - von Gast Gast - 10.12.2020, 11:01
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