31.01.2017, 20:20
Hey Leute,
ich verzweifele gerade völlig. Ich habe heute meine erste "eigene" Akte bekommen, die ich eigenständig bearbeiten soll.
Es geht um folgendes: Der Mandant ist seit 3 Jahren im Unternehmen und im November und im Dezember hat er sein Gehalt zu spät bekommen. Im Arbeitsvertrag heißt es: "Die Vergütung erfolgt bargeldlos zum Monatsende". Jetzt kam der Mdt. heute kurz vor 17.30 Uhr zu uns und hatte verständlicherweise nen riesen Kragen. Ist das Gehalt denn nun ab heute (weil die Banken zu sind) fällig oder erst nach den berüchtigten 3 Tagen, also am Freitag?
Versteh ich die Formulierung "zum Monatsende" richtig, dass das Geld dann da sein muss oder muss es nur angewiesen sein? Dann versteh ich nicht, weshalb man einmal "am" und einmal "zum" Monatsende formuliert...
Bitte helft mir!
ich verzweifele gerade völlig. Ich habe heute meine erste "eigene" Akte bekommen, die ich eigenständig bearbeiten soll.
Es geht um folgendes: Der Mandant ist seit 3 Jahren im Unternehmen und im November und im Dezember hat er sein Gehalt zu spät bekommen. Im Arbeitsvertrag heißt es: "Die Vergütung erfolgt bargeldlos zum Monatsende". Jetzt kam der Mdt. heute kurz vor 17.30 Uhr zu uns und hatte verständlicherweise nen riesen Kragen. Ist das Gehalt denn nun ab heute (weil die Banken zu sind) fällig oder erst nach den berüchtigten 3 Tagen, also am Freitag?
Versteh ich die Formulierung "zum Monatsende" richtig, dass das Geld dann da sein muss oder muss es nur angewiesen sein? Dann versteh ich nicht, weshalb man einmal "am" und einmal "zum" Monatsende formuliert...
Bitte helft mir!
Nachrichten in diesem Thema
Unterschied "am" und "zum" - von Anfänger - 31.01.2017, 20:20
RE: Unterschied "am" und "zum" - von Gast - 31.01.2017, 21:28
RE: Unterschied "am" und "zum" - von Anfänger - 31.01.2017, 23:31
RE: Unterschied "am" und "zum" - von Gast - 01.02.2017, 18:22