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Selbstvermarktung
Gast
Unregistered
 
#6
08.12.2020, 14:52
Ich kenne weder die Dame noch die Kanzlei aus eigener Erfahrung. Man muss aber den wahrscheinlichen Kontext bedenken:

GKen haben strikte Billable-Vorgaben. Denen ist es egal, wie viel gerade anfällt. Gibt es also sehr wenig zu tun, so bedeutet das, dass du deinen Stundenvorgaben deutlich hinterherhinkst. Da ist die Stunde Nichtstun dann keine schöne Chillerzeit, sondern bedeutet entweder ein unangenehmes Feedbackgespräch oder wird dir eben als zusätzliche Stunde Tage, Wochen oder Monate wieder vor den Latz geknallt. Gleichzeitig musst du aber ohnehin ne gewisse Zeit in der Kanzlei Präsenz zeigen.

"Wenig" zu tun heißt also: du musst mehrere Stunden bis etwa 6-7 herumsitzen und langweilst dich, musst dann aber 2 Wochen später pro Tag weitere 4-5h extra arbeiten, um deine Stunden wieder reinzuholen.
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Selbstvermarktung - von Gast - 08.12.2020, 12:41
RE: Selbstvermarktung - von Gast - 08.12.2020, 13:51
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