06.12.2020, 12:21
Hallo Lena,
zwar bin ich kein Zivilrechtsprofi, probiere es aber trotzdem mit einer Antwort. Hast du über die Anwendung des § 1056 BGB nachgedacht? Ich würde den Nießbrauch als mit dem Tod des Erblassers beendet ansehen, mit der Folge, dass § 1056 BGB Anwendung finden dürfte, wonach der Eigentümer in die Mietverträge eingetreten ist.
Antwort natürlich ohne Gewähr, klingt für mich aber einschlägig.
Gruß Flo
zwar bin ich kein Zivilrechtsprofi, probiere es aber trotzdem mit einer Antwort. Hast du über die Anwendung des § 1056 BGB nachgedacht? Ich würde den Nießbrauch als mit dem Tod des Erblassers beendet ansehen, mit der Folge, dass § 1056 BGB Anwendung finden dürfte, wonach der Eigentümer in die Mietverträge eingetreten ist.
Antwort natürlich ohne Gewähr, klingt für mich aber einschlägig.
Gruß Flo
Nachrichten in diesem Thema
Schwierige mat. rechtliche Frage (Nießbrauch) - von Lenchen - 06.12.2020, 11:48
RE: Schwierige mat. rechtliche Frage (Nießbrauch) - von Flo - 06.12.2020, 12:21
RE: Schwierige mat. rechtliche Frage (Nießbrauch) - von Gast - 09.12.2020, 14:38