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Antworten

 
Schwierige mat. rechtliche Frage (Nießbrauch)
Flo
Unregistered
 
#2
06.12.2020, 12:21
Hallo Lena,

zwar bin ich kein Zivilrechtsprofi, probiere es aber trotzdem mit einer Antwort. Hast du über die Anwendung des § 1056 BGB nachgedacht? Ich würde den Nießbrauch als mit dem Tod des Erblassers beendet ansehen, mit der Folge, dass § 1056 BGB Anwendung finden dürfte, wonach der Eigentümer in die Mietverträge eingetreten ist.

Antwort natürlich ohne Gewähr, klingt für mich aber einschlägig.

Gruß Flo
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Nachrichten in diesem Thema
Schwierige mat. rechtliche Frage (Nießbrauch) - von Lenchen - 06.12.2020, 11:48
RE: Schwierige mat. rechtliche Frage (Nießbrauch) - von Flo - 06.12.2020, 12:21
RE: Schwierige mat. rechtliche Frage (Nießbrauch) - von Gast - 09.12.2020, 14:38


 

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