26.11.2020, 10:18
(26.11.2020, 09:35)Gast schrieb: Ich verstehe, dass man sich ggfls. Ungerecht bezahlt oder behandelt fühlt. Wer aber nach Ende der Probezeit Dienst nach Vorschrift schiebt, ist seinen Job schneller los als er gucken kann. Dann hast du - vorbehaltlich anderer Regelungen im Arbeitsvertrag - eben keine zwei Wochen Kündigungsfrist, sondern einen Monat. Wenn dein Arbeitgeber sich dann dazu entscheidet die zu kündigen bist du auch raus.
Bei mir ist es faktisch auch so, dass ich Überstunden schieben muss, aber auch nur, wenn Dinge erledigt werden müssen bzw. Fristen laufen. Wenn du nichts mehr zu tun hast und dann Pünktlich zu Feierabend nach Hause gehst wird wohl niemand was sagen. Es wird nunmal grade in der Kanzlei bzw. auch in der freien Wirtschaft verlangt, dass Dinge man auch mal ein Stündchen länger bleibt. Ob das nun gerecht, sinnvoll usw. ist sei mal dahingestellt. Letztlich wirst du nicht umhin kommen mit deinem Arbeitgeber zu sprechen, oder die bittere Pille zu schlucken. Wer absolut feste Arbeitszeiten haben möchte muss wohl in der Justiz oder Verwaltung vorstellig werden. Auch jeder andere in der freien Wirtschaft kann nicht nach 9h den Griffel fallen lassen, das bleibt der Verwaltung vorbehalten.
Bist du überhaupt Jurist? Schon mal von Kündigungsschutzgesetz gehört?
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Unbezahlte Überstunden - von Gast - 25.11.2020, 17:17
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