22.11.2020, 15:55
(22.11.2020, 15:39)GastGast schrieb: Ob der Wechsel von der Verwaltung in die Justiz möglich ist, würde mich auch sehr interessieren... ich hätte gedacht, dass das eher schwierig wird, da man in der Verwaltung vom Prozessrecht eher wenig mitbekommt, und wenn überhaupt nur "kleinere" juristische Sachen prüft, und dann der Wechsel in die Justiz (also Jura in Reinform) sehr schwierig wird... ist aber nur ein Gefühl, ohne da Erfahrung zu habenes ist leider ein Irrglaube, dass der Richterjob "Justiz in Reinform" sei. Vielmehr ist der Richterjob geprägt von der Feststellung des tatsächlichen Sachverhaltes, insbesondere im Strafrecht, aber auch in vielen zivilrechtlichen Streitigkeiten. Da geht es um Aussagepsychologie und Aussage gegen Aussage-KOnstellationen, die man löst. Im Zweifel bleibt im Strafrecht der in dubio Grundsatz und im Zivilrecht die Entscheidung nach Beweislastverteilung, was bei weitem kein juristisches Hochreck ist.
in der Justiz kann man darüber hinaus auch in die Verwaltung bzw. genauer die Justizverwaltung wechseln, auch als Proberichter.
Da macht man dann ein Jahr oder länger Verwaltungstätigkeit und geht danach zurück in die Rechtsprechung.
Der Wechsel von A13 zu R1 dürfte in den allermeisten Fällen kein Problem sein, die Berufserfahrung wird ggfls. angerechnet, sodass eine Verkürzung der Probezeit (Zeit bis Verplanung) in Betracht kommen könnte und für die Erfahrungsstufe bei der Eingliederung in monetärer Hinsicht wird das auch berücksichtigt.
Wie jede Tätigkeit, die annähernd juristisch ist und mit dem je nach Bundesland geforderten Umfang ausgeübt wird, in NRW glaub ich 50%.
Viel Erfolg!
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