20.11.2020, 18:21
(20.11.2020, 18:17)Gast Gast schrieb: Wenn du nach drei Jahren aus Option 1 weg wechseln willst und dann dein Rechtsgebiet dabei ändern möchtest, wirft dich das locker wieder um zwei Jahre zurück. Du sammelst zwar allgemeine Erfahrungen wie Mandantenmanagement, Prozesserfahrung usw. aber das sammelst du bei Option 2 auch.
Stell es dir so vor, da bewirbt sich einer mit der Aussage "Hallo, ich habe jetzt drei Jahre bei Freshfields Arbeitsrecht gemacht und jetzt würde ich bei ihnen gerne Steuerrecht machen.". Ist das eine überzeugende Berufserfahrung für die Stelle? Eher nicht.
Und was ist, wenn man nach einem Jahr wechselt? Oder kommt so etwas nicht gut rüber?
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Entscheidungsschwierigkeiten - von Gast - 20.11.2020, 17:49
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