17.11.2020, 23:24
Glaube auch, dass Du hinsichtlich des Aktenvortrages mit allem rechnen musst, das auch in den Klausuren dran kommen kann. Ich hatte im Zivilrecht einen Erbvertrag, also schon weit in den Nebengebieten. Andere hatten einfach einen simplen Sachmangel. Im Aktenvortrag kann thematisch wie in den Klausuren alles kommen.
Prozessual kann auch alles kommen, allerdings natürlich nicht auf einmal. Also Klageänderung nach VU und anschließender Widerklage wird wohl nicht dran kommen...aber jedes für sich durchaus. Von daher kann man das nicht einschränken.
Prozessual kann auch alles kommen, allerdings natürlich nicht auf einmal. Also Klageänderung nach VU und anschließender Widerklage wird wohl nicht dran kommen...aber jedes für sich durchaus. Von daher kann man das nicht einschränken.
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Was kommt in der Mündlichen NICHT dran? - von NrwGast - 17.11.2020, 19:47
RE: Was kommt in der Mündlichen NICHT dran? - von Gast - 17.11.2020, 20:49
RE: Was kommt in der Mündlichen NICHT dran? - von Gast - 17.11.2020, 21:49
RE: Was kommt in der Mündlichen NICHT dran? - von Gast - 17.11.2020, 21:57
RE: Was kommt in der Mündlichen NICHT dran? - von Gast - 17.11.2020, 21:59
RE: Was kommt in der Mündlichen NICHT dran? - von Gast - 17.11.2020, 23:24
RE: Was kommt in der Mündlichen NICHT dran? - von Gast - 17.11.2020, 23:55
RE: Was kommt in der Mündlichen NICHT dran? - von Gast - 18.11.2020, 10:55
RE: Was kommt in der Mündlichen NICHT dran? - von Gast - 18.11.2020, 13:27








