17.11.2020, 14:56
(17.11.2020, 14:48)Gast schrieb:(17.11.2020, 14:17)C8H10N4O2 schrieb:(17.11.2020, 12:45)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:25)Gast schrieb:(17.11.2020, 12:15)Gast schrieb: Achja? Bitte zitiere auch nur ein Urteil, dass den Verstoß einer GK gegen das ArbZG feststellt.
Nicht gelesen oder nicht verstanden? Bei meinem Kollegen hat man sich natürlich verglichen. Immer schön, wenn hier Leute
keine Ahnung haben, aber groß tönen. Du hast offensichtlich keine Ahnung von Arbeitsrecht, meinst aber, nur weil es Dein Vorstellungsvermögen übersteigt, gäbe es das nicht. Typischer Größenwahn.
Nochmal für den Begriffsstutzigen:
- Es gibt nur extrem wenige Fälle, die wg. dieser Thematik vor Gericht landen. Auslöser ist regelmäßig ein schlechtes Verhältnis der Parteien. I.Ü. nehmen ca. 99% der Juristen diese Arbeitszeiten bewusst freiwillig in Kauf (was nichts am Gesetzesverstoß ändert), entsprechend gibt es nahezu keine Streitigkeiten, die vor Gericht landen.
- Man vermeidet Urteile!
Folge: Man findet keine oder nur schwer welche, weil Vergleich, Rücknahme etc.
Ich habe den Kollegen vertreten und wir haben, nach deutlichem Hinweis des Richters an die Kanzlei, einen für meinen Mandanten sehr positiven Vergleich geschlossen. Wie Du Dir jetzt anmaßen willst, dass könne nicht sein oder sei nicht so gewesen, erschließt sich mir nicht.
Ist mir aber auch egal, denn Deine unqualifizierten Behauptungen sprechen für sich.
Blablabla also hast du keine Beweise, sondern ich soll irgend nem Typen im anonymen Forum seine Gschichten ausm Paulanergarten glauben? Ok, cool. Aber süß, wie du gleich aggro wirst :D
Du könntest auch einfach mal das tun was qualifizierte Juristen in so einem Fall tun und zwar ins Gesetz schauen. Dann siehst du, dass das Arbzg nur für leitende Angestellte nicht gilt. Und hier versuchen die Gk dann oft einzuhaken, die associates würde selbstständig und in Sinne eines freien Berufs arbeiten und damit mit leitenden Angestellten vergleichbar. Alternativ wird oft auf die Vergütung als Kriterium nach para. 5 BetrVfG abgestellt etc. Es bleibt jedoch für associates eine kaum haltbare Auslegung
Aber wie der Kollege schon richtig sagt, jeder weiß worauf er sich einlässt und wo kein Kläger da kein Richter. Und bevor der Zoll die Arbeitszeiten in der GK kontrolliert und rügt fällt der Montag auf einen Dienstag. Dafür wirken wir einfach zu wenig schutzbedürftig
Hör mal, mich interessiert die Rechtslage Null und das Arbeitsrecht noch weniger als Null. Was ich wissen will, ist wie sich das praktisch auswirkt. Und die Antwort ist: gar nicht. Wenn es so einfach wäre, würde doch jeder ausscheidende Associate klagen und einen schönen Vergleich rausholen. Das Argument das würde keiner tun, "weil sie es ja freiwillig machen" überzeugt nicht. Warum sollte man auf so tolle Vergleiche, wie die von denen du erzählst, verzichten wenn es denn möglich wäre. Wo kein Kläger da kein Richter am Po, warum sollte es keine Kläger geben, wenn da easy money drinsteckt?
Weil du dann selbstverständlich für den Kanzleimarkt verbrannt bist und du dann genau 1x "easy money" bekommst. Das spricht sich rum. Da man den Deal Arbeitszeit gegen Gehalt im Vorwege kennt, gibt es einen Rechtsstreit in seltenen Ausnahmefällen halt nur, wenn es im Arbeitsverhältnis mächtig knallt. Und das ist dann doch eher selten der Fall.
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