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  5. Wie hoch müsste die Richterbesoldung sein, damit ihr euch doch bewerbt?
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Wie hoch müsste die Richterbesoldung sein, damit ihr euch doch bewerbt?
Gast
Unregistered
 
#62
16.11.2020, 19:35
(16.11.2020, 18:41)GastBerlin schrieb:  
(16.11.2020, 18:29)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 18:12)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 16:23)Gast schrieb:  
(16.11.2020, 15:27)Gast schrieb:  Warum das denn? Hat die Judikative als dritte Staatsgewalt keine gehobene Besoldung verdient ? Wir reden hier gerade mal von 20.000 Staatsdienern, welche eine R Besoldung erhalten.
Naja, die anderen Beamten sind halt die zweite Staatsgewalt...was soll das für einen Unterschied machen? Hab auch noch nie verstanden warum R1 höher als A13 ist. Beide arbeiten für den Staat und halten den am Laufen, wenn auch in unterschiedlichen Bereichen. Warum man da als Beamter im Ministerium zum Einstieg 200€ weniger kriegt als als Beamter in der Staatsanwaltschaft (die ja auch dem JustizMINISTERIUM untersteht) erschließt sich mir nicht.

Grundsätzlich finde ich die Besoldung aktuell total angemessen. Mit etwas über 3000€ netto gehört man schon als Einsteiger zu den Top-20% der Einkommensverteilung. Durch die regelmäßige Steigerung gehört man nach 10 Jahren zu den Top-10%. Finde das durchaus angemessen, weil Geld nicht die Motivation sein sollte, in die Justiz zu gehen.

Probleme sehe ich eher an den anderen hier im Thread genannten Stellen. Außer an den Verwaltungsgerichten droht in allen Flächenländern während der Proberichterzeit die Verschickung in die Pampa. Kenne zwei Fälle, die pro Tag mehr als 2,5 Stunden im Auto sitzen. Und das nach purem Gutdünken der Gerichtsverwaltung. Geht gar nicht und war für mich der Hauptgrund, mir das nicht zu geben.

Dazu kommt noch diese merkwürdige Stimmung, die ich oft an Gericht erlebe (zugegeben, nur als Referendar und jetzt als Rechtsanwalt), wo alles irgendwie von Missgunst geprägt ist, jeder nur schaut, wer wo wann wie wohin befördert wird und generell halt oft eine Amtsstubenmentalität herrscht (wobei es da mehr als die nur obligatorischen Ausnahmen gibt).

Die Arbeit eines Richters ist nun mal eine andere als die eines A-Besoldeten; mit viel mehr Verantwortung.
Das ist in der Allgemeinheit doch auch völliger Blödsinn. Die Arbeit eines Lehrers an irgendeiner Brennpunktschule dürfte mit wesentlich mehr Verantwortung für das weitere Leben der Kinder einhergehen als die Urteile des Amtsrichters am AG Hintertupfingen zu der Frage, ob Tante Erna ihren Maschendrahtzaun zu hoch gebaut hat. 

Oder vielleicht etwas plakativer: Die Macht (mit der ja bekanntlich Verantwortung einher geht), die die ganzen A-Besoldeten in den Stadtverwaltungen gerade im Rahmen der Corona-Einschränkungen ausüben, hat kein Richter. Der hat nur die Macht (aber selten den Mut), einzelne dieser Maßnahmen wieder zu kassieren....wenn ihn denn vorher jemand fragt.

Vielleicht sollte man als Richter mal ein bisschen von seinem hohen Roß runterkommen, alles was man macht sei besonders bedeutungsschwanger. Im Endeffekt ist man auch nur ein Teil der Verwaltung, die den Staat Deutschland am Laufen hält. Und ist dabei immer darauf angewiesen, dass die ganzen A-Besoldeten das auch bitte respektieren, was man da so entscheidet. Tun sie das nicht, passiert...nichts. Wahre Macht (und damit wahre Verantwortung) sieht wirklich anders aus...

Du verkennst aber die besondere Verantwortung des Richters/der Richterin dahingehend, dass er/sie als letzte Kontrollinstanz entscheidet, ob das Handeln des/der A-Beamten/A-Beamtin rechtmäßig war/ist oder nicht. Das rechtfertigt auch eine höhere Besoldung als die der A-Beamten, die eben gerade nicht das letzte Wort haben und damit unanfechtbare Entscheidungen treffen. In der Verantwortungshierarchie steht damit der R1-Bedienstete damit auf einer Stufe höher, ebenso wie Richter/Richterinnen an den oberen Gerichten nochmal eine Stufe höher in der Entscheidungsgewalthierarchie stehen und auch deshalb dort eine höhere Besoldung amtsangemessen ist. Alle anderen Erwägungen wären mit dem Alimentationsprinzip (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG) unvereinbar.
Huch, da hab ich ja gleich mal ein DRB-Sprachrohr erwischt. Klingt in der Theorie natürlich erstmal gut, ist aber schon in sich nicht schlüssig:

Nach Deiner Logik müsste die höchste Besoldungsgruppe der Justiz damit ja immer über der höchsten Besoldungsgruppe der Exekutive liegen. Was sie nicht tun. Der Präsident des BVerfG bekommt genauso viel wie ein Bundesminister, die übrigen Richter (die ja in Deiner Logik genauso viel Verantwortung tragen wie der Präsident) bekommen genau das Gehalt eines Staatssekretärs, obwohl sie ja in Deiner Welt viel mehr Verantwortung haben, weil sie ja theoretisch jeden Akt des Staatssekretärs aufheben könnten.

Geht auch kleiner: Der Beisitzer einer Berufungskammer am LG bekommt dasselbe wie ein Richter am AG, obwohl er dessen Urteile aufheben kann.

Und dass der Richter als letzte Kontrollinstanz entscheidet, ist ja auch nur unter der Prämisse richtig, dass man ihn fragt. Machen die meisten ja aber nicht, weil man da oft ein Münzwurf ähnlich effektiv aber weniger kostenintensiv ist.

Eine kurze Kommentarsuche hat außerdem ergeben, dass die mit dem Amt einher gehende Verantwortung nur einer von vielen Aspekten ist, von denen sich der Gesetzgeber bei der Ausübung seines weiten Gestaltungsspielraumes zur praktischen Umsetzung der Vorgaben des Art. 33 Abs. 5 leiten lassen soll (Badura, in: Maunz/Dürig, 91. EL, Art. 33 RN. 72). Man könnte also ohne weiteres Richter und Staatsanwälte auch schlechter bezahlen als die normale A13-Besoldung ohne da Probleme mit dem Alimentationsprinzip zu kriegen. Muss nur genug übrig sein, um davon alleine leben zu können.

Dein Model ist lediglich in einer idealen Welt zutreffend, in der aber die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nicht zu Hause ist. Faktisch entscheidet die Exekutive als erste und auch relevanteste Instanz. Bei eiligen Sachen ergibt sich das rein zwanglos schon aus dem Zeitfaktor. Da kann ein Richter hinterher ruhig 23 mal entscheiden, dass die Polizeikontrolle auf Grund der Hautfarbe rechtswidrig war. Der Polizist kontrolliert trotzdem weiter fast ausnahmslos PoC. Wenns gut läuft bringt Dein Urteil ihn maximal dazu, sich für den Fall der Fälle einen besseren Grund zurecht zu legen. Ein weiteres Beispiel hierzu sind die Corona-Maßnahmen: Mag ja sein, dass der Richter die Allgemeinverfügung der Exekutive, dass Restaurants geschlossen sein müssen, für jeden der klagt aufhebt und damit die letztinstanzliche Macht hat. Macht aber halt kaum einer, also entscheidet faktisch die Exekutive.
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Nachrichten in diesem Thema
Wie hoch müsste die Richterbesoldung sein, damit ihr euch doch bewerbt? - von MotivationsGeist - 16.11.2020, 13:48
RE: Wie hoch müsste die Richterbesoldung sein, damit ihr euch doch bewerbt? - von Gast - 16.11.2020, 13:50
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RE: Wie hoch müsste die Richterbesoldung sein, damit ihr euch doch bewerbt? - von GastBW - 16.11.2020, 14:27
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RE: Wie hoch müsste die Richterbesoldung sein, damit ihr euch doch bewerbt? - von Gast - 22.11.2020, 22:37
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RE: Wie hoch müsste die Richterbesoldung sein, damit ihr euch doch bewerbt? - von Gast - 23.11.2020, 17:11
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