14.11.2020, 19:11
(14.11.2020, 15:05)Gast schrieb: Ich fange demnächst im öD an und dort ist die regelmäßige 6-monatige Probezeit vereinbart.
Während dieser Zeit darf mein AG mir grundlos kündigen, die Kündigung darf aber auch nicht willkürlich bzw. unsachlich sein.
Was kann ich mir unter letzterem vorstellen, gerade wenn doch kein Grund angegeben werden muss![]()
Zu Corona-Zeiten möchte ich keinesfalls eine Kündigung während der Probezeit im öD erhalten.
Auch, wenn Arbeitsrecht im Studium nur eine untergeordnete Rolle spielt...eine sehr merkwürdige Frage für einen Juristen.
Eine Probezeit wird mittlerweile fast überall vereinbart. Nein, der AG braucht während dieser Zeit keinen Grund zu kündigen.
Erfolgreich etwas gegen eine Kündigung unternehmen, die während der Probezeit eintrudelt, kann man nur, wenn diese formale Mängel aufweist bzw. materiell sittenwidrig ist oder gegen Treu und Glauben verstößt. Ich empfehle hierzu einen Blick in die Kommentierung zu 242 oder auch 138 BGB.
Liefere gute Arbeit ab, dann wird dir auch nicht gekündigt.
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Kündigung Probezeit öD - von Gast - 14.11.2020, 15:05
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