10.11.2020, 18:05
Nein, die juristischen Examen sind nicht perfekt. Sie sind voller Unwägbarkeiten, häufig im Einzelfall ungerecht. Es kann durchaus mal passieren, dass sie einem Kandidaten Unrecht tun, dass auch ein schlecht benoteter Kandidat ein ordentlicher Jurist ist. Gerade bei Noten im Mittelbereich (befriedigend) oder bei einem ordentlichen/guten Examen sind oft passable juristische Fähigkeiten vorhanden.
ABER die juristischen Examen dürfen in ihrer Tendenz jedenfalls im Schnitt auch nicht unterschätzt werden. Das machen hier viele leider. Wenn jemand etwa in BEIDEN Examen lediglich ein ausreichend oder sogar nur 4-5,x erzielt hat, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er den meisten anspruchsvollen juristischen Berufen nicht wirklich auf einem ordentlichen Niveau gewachsen ist. Das MAG im Einzelfall (große Prüfungsangst, Schicksalsschlag) auch mal anders sein, ist aber in den meisten Fällen so.
Wenn aber hier teilweise behauptet wird, auch der durchschnittliche "10-Punkte-Jurist" (aus zwei Examen zusammen, wohlgemerkt) könne genauso gut am Amtsgericht oder in der Großkanzlei juristische Tätigkeiten auf einem guten Niveau ausüben (damit meine ich nicht nichtjuristisches Tabellenausfüllen), dann sind das schlicht FAKE NEWS.
Das Amtsgericht ist nicht für "einfache" Fälle zuständig, sondern entsprechend der gesetzlichen Zuweisung, d.h. in Zivilsachen insbesondere bei niedrigem Streitwert. Rechtliche Komplexität und Streitwert sind aber nicht proportional zueinander. Auch "simple" Verkehrssachen mit 6 (Abtretung usw.) Parteien, Streitverkündungen, teilweisem Bestreiten, mehreren Sachverständigengutachten, einem Leasinggeber und einem Streitwert von 4000 € können rechtlich sehr schwierig sein. Und dann hat man, anders als manche hier meinen, nicht wie in der Station 7 Tage Zeit, um den Fall mit 5 Kommentaren und Handbüchern schulmäßig zu lösen. Dann muss in wenigen Stunden ein ordentliches Urteil her. Da kann man auch nicht einfach irgendwas schreiben und auf die nächste Instanz verweisen, das verbietet der Anspruch auf rechtliches Gehör. Zumal das das Problem ja gerade nicht löst und nur die Obergerichte überlastet. Tatsächlich ist beim AG der Richter in gewisser Hinsicht sogar noch wichtiger, da einige Naturparteien auftreten, sodass keinerlei rechtliche Vorbereitung durch Anwälte erfolgt.
Es ist schlicht falsch zu behaupten, auch wenn man mit beiden! Examen nicht einmal "befriedigend" klar kam, sei man ohne Weiteres für die anspruchsvolle Praxis in jeder Rolle geeignet. Jura ist schwer. Selbst gute oder vollbefriedigende Klausuren enthalten oft mehrere Fehler, die das Ergebnis teilweise verfälschen. Eine Klausur im untersten Notenbereich ist demgegenüber oft fast unbrauchbar.
Die Aussagekraft der Noten sollte also, zumindest wenn sie sehr eindeutig sind (etwa 2x5 Punkte) und abgesehen von sehr seltenen Ausnahmefällen, nicht unterschätzt werden. Wer es bereits nicht schafft, eine fünfstündige Klausur mit 20 Seiten einigermaßen passabel zu lösen (hierfür muss keineswegs alles richtig sein), der schafft auch keine hunderte Erledigungen im Jahr mit guten Urteilen und Akten, die jeweils teilweise hunderte Seiten haben.
ABER die juristischen Examen dürfen in ihrer Tendenz jedenfalls im Schnitt auch nicht unterschätzt werden. Das machen hier viele leider. Wenn jemand etwa in BEIDEN Examen lediglich ein ausreichend oder sogar nur 4-5,x erzielt hat, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er den meisten anspruchsvollen juristischen Berufen nicht wirklich auf einem ordentlichen Niveau gewachsen ist. Das MAG im Einzelfall (große Prüfungsangst, Schicksalsschlag) auch mal anders sein, ist aber in den meisten Fällen so.
Wenn aber hier teilweise behauptet wird, auch der durchschnittliche "10-Punkte-Jurist" (aus zwei Examen zusammen, wohlgemerkt) könne genauso gut am Amtsgericht oder in der Großkanzlei juristische Tätigkeiten auf einem guten Niveau ausüben (damit meine ich nicht nichtjuristisches Tabellenausfüllen), dann sind das schlicht FAKE NEWS.
Das Amtsgericht ist nicht für "einfache" Fälle zuständig, sondern entsprechend der gesetzlichen Zuweisung, d.h. in Zivilsachen insbesondere bei niedrigem Streitwert. Rechtliche Komplexität und Streitwert sind aber nicht proportional zueinander. Auch "simple" Verkehrssachen mit 6 (Abtretung usw.) Parteien, Streitverkündungen, teilweisem Bestreiten, mehreren Sachverständigengutachten, einem Leasinggeber und einem Streitwert von 4000 € können rechtlich sehr schwierig sein. Und dann hat man, anders als manche hier meinen, nicht wie in der Station 7 Tage Zeit, um den Fall mit 5 Kommentaren und Handbüchern schulmäßig zu lösen. Dann muss in wenigen Stunden ein ordentliches Urteil her. Da kann man auch nicht einfach irgendwas schreiben und auf die nächste Instanz verweisen, das verbietet der Anspruch auf rechtliches Gehör. Zumal das das Problem ja gerade nicht löst und nur die Obergerichte überlastet. Tatsächlich ist beim AG der Richter in gewisser Hinsicht sogar noch wichtiger, da einige Naturparteien auftreten, sodass keinerlei rechtliche Vorbereitung durch Anwälte erfolgt.
Es ist schlicht falsch zu behaupten, auch wenn man mit beiden! Examen nicht einmal "befriedigend" klar kam, sei man ohne Weiteres für die anspruchsvolle Praxis in jeder Rolle geeignet. Jura ist schwer. Selbst gute oder vollbefriedigende Klausuren enthalten oft mehrere Fehler, die das Ergebnis teilweise verfälschen. Eine Klausur im untersten Notenbereich ist demgegenüber oft fast unbrauchbar.
Die Aussagekraft der Noten sollte also, zumindest wenn sie sehr eindeutig sind (etwa 2x5 Punkte) und abgesehen von sehr seltenen Ausnahmefällen, nicht unterschätzt werden. Wer es bereits nicht schafft, eine fünfstündige Klausur mit 20 Seiten einigermaßen passabel zu lösen (hierfür muss keineswegs alles richtig sein), der schafft auch keine hunderte Erledigungen im Jahr mit guten Urteilen und Akten, die jeweils teilweise hunderte Seiten haben.
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Schlechte Noten und juristische Fähigkeiten - von Gast - 10.11.2020, 18:05
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