07.11.2020, 14:03
Na ja, ein Prüfer hat ja zu einem guten Teil in der Hand, wie die Prüfung läuft.
Wenn ich einen gut vorbenoteten Kandidaten habe und ihm gute Noten geben will, dann stelle ich ihm schwierige Fragen aus dem Pflichtfachstoff des zweiten Examens und helfe ggf etwas nach: stellen Sie sich vor, ein VU ist bereits ergangen, dann erfolgt eine übereinstimmende EE. Können Sie sich vorstellen, was aus dem VU wird? Wenn er es nicht weiß, gebe ich Tipps: welche Folge hat denn eine solche EE, welches Institut funktioniert ähnlich wie eine EE usw.
Alternativ stelle ich eine unbekannte Norm bzw Problematik und erlaube das Abladen von strukturierter juristischer Herangehensweise: Analogie, Vss, saubere Auslegung usw.
Will ich dagegen den Prüfling eher schlecht bewerten, dann stelle ich: möglichst unkonkrete Fragen und Sachverhalte ("was könnte hier das Problem sein"), will dann aber eine spezifische Antwort hören, was zudem Prüfungszeit verschwendet; oder ich stelle spezifische, stets wechselnde inhaltliche Fragen, gerne aus der Praxis, auf die es nur eine einzige mögliche richtige Antwort gibt, die in keinem Ausbildungswerk und auch nicht in den Protokollen steht: welchen Haftbefehl kann die StA erlassen? Welches Aktenzeichen bekommen Vorgänge bei der StA ohne Anfangsverdacht (weiß man nur, wenn man dort Station gemacht hat und steht in keinem Buch zur mündlichen Prüfung)? Wie hieß der Vorgänger der Vermögensauskunft?
Wenn ein gut vorbenoteter Prüfling dann nur wenig drankommt und stets entweder absolute Spezialfragen jenseits des Pflichtfaches oder unkonkrete Fragen bekommt, dann KANN er keine gute Note erzielen.
Wenn ich einen gut vorbenoteten Kandidaten habe und ihm gute Noten geben will, dann stelle ich ihm schwierige Fragen aus dem Pflichtfachstoff des zweiten Examens und helfe ggf etwas nach: stellen Sie sich vor, ein VU ist bereits ergangen, dann erfolgt eine übereinstimmende EE. Können Sie sich vorstellen, was aus dem VU wird? Wenn er es nicht weiß, gebe ich Tipps: welche Folge hat denn eine solche EE, welches Institut funktioniert ähnlich wie eine EE usw.
Alternativ stelle ich eine unbekannte Norm bzw Problematik und erlaube das Abladen von strukturierter juristischer Herangehensweise: Analogie, Vss, saubere Auslegung usw.
Will ich dagegen den Prüfling eher schlecht bewerten, dann stelle ich: möglichst unkonkrete Fragen und Sachverhalte ("was könnte hier das Problem sein"), will dann aber eine spezifische Antwort hören, was zudem Prüfungszeit verschwendet; oder ich stelle spezifische, stets wechselnde inhaltliche Fragen, gerne aus der Praxis, auf die es nur eine einzige mögliche richtige Antwort gibt, die in keinem Ausbildungswerk und auch nicht in den Protokollen steht: welchen Haftbefehl kann die StA erlassen? Welches Aktenzeichen bekommen Vorgänge bei der StA ohne Anfangsverdacht (weiß man nur, wenn man dort Station gemacht hat und steht in keinem Buch zur mündlichen Prüfung)? Wie hieß der Vorgänger der Vermögensauskunft?
Wenn ein gut vorbenoteter Prüfling dann nur wenig drankommt und stets entweder absolute Spezialfragen jenseits des Pflichtfaches oder unkonkrete Fragen bekommt, dann KANN er keine gute Note erzielen.
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Wie schafft man ein "gut" im Examen? - von Gast - 07.11.2020, 07:43
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