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Eindringtiefe
Gast
Unregistered
 
#4
06.11.2020, 16:24
Neulich hatte ich ne StA Klsusur, in der ich bis auf eine Nötigung alles einstellen konnte, da beim Raubgeschehen der Täter über die Rechtswidrigkeit der Zueignung im Irrtum war.

Bei 223 StGB wurde kein Strafantrag gestellt und es lag evident kein bes. öffentliches Interesse vor.

Demgemäß habe ich mit knappen worten nach der umfangreichen 249 Prüfung 223 mit einem Satz kurz dargestellt, doch mangels strafantrag/ bes. öff Interesse abgelehnt.

An beiden Punkten wurde mir drangeschrieben, dass das keine Prüfung sei, sondern viel zu kurz. In einem anderen Komplex stelltw icj diw Urkundeneigenschaft zu kurz dar, war ein kleiner Schwerpunkt.

Im der anklage war mein einziger fehler aus versegen zim Strafrichter anstatt zum Jugendstrafrichter aufzuschreiben. Im B-Gutachten und in der weiteren Anklage aber korrekt gesehen und hingeschrieben.

Der Rest der Klausur war tstsächlich fehlerfrei, gut gewichtet und voll verwertbar.

6 Punkte. Im Gutachten wurden o.g. Punkte als Negativpositionen gewertet. Rest war richtig.

Der Korrektor ist jedoch einer der besten Absolventen gewesen in seinem Durchgang, mir aus dem Probeexamen bekannt und legt einem hohen Maßstab an. Bei nem anderem Korrektor bekommt man hingegen nur schwer unter 8P und zwar für fehlerhaftere Klausuren, wie ich noch aus den Anfängen meiner Übungszeit weiß.

Es ist Roulette. Schreib mal ne VR Klausur, die von einem gewissen Korrektor im Nds. Ministerium für Inneres und Sport korrigiert wird. Da sind 4P bereits ein Erfolg.
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Nachrichten in diesem Thema
Eindringtiefe - von NovemberGast - 06.11.2020, 00:09
RE: Eindringtiefe - von Gast - 06.11.2020, 09:49
RE: Eindringtiefe - von Gast - 06.11.2020, 16:03
RE: Eindringtiefe - von Gast - 06.11.2020, 16:24
RE: Eindringtiefe - von Gast - 06.11.2020, 21:00
RE: Eindringtiefe - von Gast NDS - 06.11.2020, 22:51
RE: Eindringtiefe - von Gast - 06.11.2020, 23:21


 

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