• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. 51 Abs 3 LVO NRW
Antworten

 
51 Abs 3 LVO NRW
Gastqqq
Unregistered
 
#5
06.11.2020, 00:23
Ein Direkteinstieg in A15 oder A16 wird nur in den wenigsten Fällen klappen, da diese Besoldungsgruppen -je nach Größe der Behörde - regelmäßig für den Leiter und dessen Vertreter vorgesehen sind und man solche Stellen nicht einfach so ohne jegliche Führungserfahrung bekommt.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
51 Abs 3 LVO NRW - von Gast82 - 05.11.2020, 20:34
RE: 51 Abs 3 LVO NRW - von Gast - 05.11.2020, 21:29
RE: 51 Abs 3 LVO NRW - von Gast82 - 05.11.2020, 22:52
RE: 51 Abs 3 LVO NRW - von Gast - 05.11.2020, 22:55
RE: 51 Abs 3 LVO NRW - von Gastqqq - 06.11.2020, 00:23


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus