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Tauchen
T.Lex87
Junior Member
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Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2014
#7
08.11.2014, 15:17
Hallo.

Man kann es in der Initiativbewerbung ansprechen, da diese meist ohnehin formlos ist. Im Gespräch sollte man dann aber auf jeden Fall zum Ausdruck bringen, dass einem an der klaren Gestaltung viel gelegen ist.

Man kann das ganze auch so verpacken, dass es nicht "plump" ankommt. Meine Ambition ist es die erste Halbzeit für die praktische Arbeit zu opfern und die zweite dann rein zur Examensvorbereitung. Das habe ich auch so gesagt und das wurde auch akzeptiert.

Im Übrigen kann ich mich dem einen meiner Vorredner anschließen: bei mittleren bis großen Kanzleien ist es eher nachvollziehbar und wird anerkannt als bei kleinen. Bei den kleinen (1-3) besteht eher das Problem, dass die das ganze zu locker gesehen...meiner Meinung nach fehlt auch oftmals das Verständnis oder der nötige Respekt, aber das ist Ansichtssache. Meist werden jedoch fadenscheinige Argumente vorgeschoben warum die Examensbefürchtung der Referendare doch eher "Schnickschnack" ist, am liebsten soll man min. eine halbe Vollzeitstelle einnehmen, freilich ohne Bezahlung.

Da muss man eben etwas klarer an das Gespräch herangehen, was ich nur jedem empfehlen kann.
Ich respektiere das Anliegen der Kanzlei, ich respektiere den Anwalt, ich möchte seine Erwartungen erfüllen und umgekehrt erwarte ich das gleiche bzw. nichts unmögliches, von daher kann ich nur zu mehr Offenheit raten.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2014, 15:21 von T.Lex87.)
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