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Wichtigste Fremdsprachen im juristischen Berufsleben?
Gast
Unregistered
 
#21
04.11.2020, 19:51
(04.11.2020, 19:36)Gast schrieb:  Schon mal was von Arabisch gehört?



Unterscheidet sich je nach Regionalität enorm. Und ich unterstelle jetzt einfach mal, dass der durchschnittliche Syrienflüchtling auf seinen eigenen Dialekt beschränkt ist. Wenn du dann marokkanisches Arabisch oder "Hocharabisch" sprichst, bringt dir das nicht viel, wenn dein Gegenüber nunmal nur seinen Dialekt beherrscht (wobei Syrer aber vergleichsweise gut mit Hocharabisch zurecht kommen sollen, keine Ahnung ob es stimmt).

Der Verweis auf die Syrer ist aber aus anderem Grund interessant: Man muss unterscheiden zwischen der Sprache für den Mandantenkontakt und der Arbeitssprache. Willst du in einem ausländischen Rechtsgebiet oder im Ausland arbeiten, musst du die Sprache wohl auf hohem bis höchstem Niveau beherrschen (siehe nur, wie viele deutsche Muttersprachler an deutschen Gesetzestexten verzweifeln). Geht es dir nur darum, dich mit deinen Mandanten zB auf dem Gebiet des deutschen Asylrechts abstimmen zu können, sollte belastbare Umgangssprache ausreichen. Dafür könnte schon B2 reichen (oder mit etwas Glück auch ein "ehrliches" B1). Um Schriftsätze in der Sprache verfassen zu können, muss es wohl C1 sein (und kann dann noch immer holprig sein).

Gerade Arabisch ist übrigens für seine Divergenz zwischen Umgangssprache (dein Mandant spricht im Zweifelsfall nur diese und auch nur einen bestimmen Dialekt davon) und der Fachsprache (wer die an der Uni oder sonstwo studiert hat, beherrscht nicht unbedingt die Umgangssprache) bekannt.
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