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Anerkennung Erfahrungszeiten
Auch Bln
Unregistered
 
#4
25.10.2020, 09:44
(25.10.2020, 08:50)Gast schrieb:  Ich habe zwischen dem 1. und dem 2.Examen als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer GK gearbeitet und möchte nun in der Justiz anfangen. Gibt es hier Erfahrungen, in welchen Bundesländern die Tätigkeit für die Einteilung der Erfahrungsstufe berücksichtigt wird?
Welche Tätigkeiten, v. a. nicht-juristische, wurden bei euch sonst noch berücksichtigt?

Freue mich über Erfahrungen!

Würde in Berlin nicht anerkannt - juristische Tätigkeiten zählen hier erst nach dem Assessorexamen (arg.: typischerweise auf dem Weg zum Volljuristen liegende Arbeitsinhalte, für die das Berliner Gesetz (Landesrecht!) eine Spezialregelung dergestalt enthält, dass diese erst nach dem Ass-Ex berücksichtigt werden).

Andere -nicht juristische aber förderliche Zeiten, werden einer Einzelfallprüfung unterzogen und können Berücksichtigung finden, wenn sie sonstige dem Richteramt förderliche Qualifikationen oder Fähigkeiten ausbilden, z.B. freiwilliges soziales Jahr (strenger Maßstab) oder Tätigkeit als Mediator.
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Anerkennung Erfahrungszeiten - von Gast - 25.10.2020, 08:50
RE: Anerkennung Erfahrungszeiten - von Gast - 25.10.2020, 09:14
RE: Anerkennung Erfahrungszeiten - von Gast - 25.10.2020, 09:41
RE: Anerkennung Erfahrungszeiten - von Auch Bln - 25.10.2020, 09:44
RE: Anerkennung Erfahrungszeiten - von Gast - 25.10.2020, 10:07
RE: Anerkennung Erfahrungszeiten - von Auch Bln - 25.10.2020, 11:26
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RE: Anerkennung Erfahrungszeiten - von Gast - 28.10.2020, 19:41
RE: Anerkennung Erfahrungszeiten - von Gast - 28.10.2020, 21:34
RE: Anerkennung Erfahrungszeiten - von Gastttt - 30.10.2020, 19:59


 

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