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  5. Schwerbehinderung und (strenge) Notenvoraussetzungen
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Schwerbehinderung und (strenge) Notenvoraussetzungen
Gast
Unregistered
 
#31
16.10.2020, 19:27
(16.10.2020, 16:57)C8H10N4O2 schrieb:  
(16.10.2020, 16:43)Gast schrieb:  
(15.10.2020, 21:57)Gast schrieb:  
(15.10.2020, 19:14)Gast schrieb:  
(15.10.2020, 18:24)Gast schrieb:  Da steht bei gleicher Eignung. Du hast offensichtlich nicht die gleiche Eignung. Wieso sollen sie dich einstellen, wenn es bessere Bewerber gibt? Versuch es bei Stellen, deren Mindestanforderungen du erfüllst.

Es geht darum, dass für den Staatsdienst offensichtlich kein Schwerbehinderter die erforderliche Eignung hat.

Wieso? Wenn sie die Anforderungen erfüllen, werden sie bevorzugt eingestellt.

In aller Kürze: Wer schwerbehindert ist, wird niemals die Note erreichen können, die er ohne seine Erkrankung hätte. Folglich kann man - wenn man Schwerbehinderte nicht benachteiligen will - diese nicht mit Gesunden konkurrieren lassen. Ganz einfach. Wie man das in der Praxis löst - gute Frage. Ich sag nur, dass die bestehende Regelung im AGG und die Rechtsprechung des BVerwG sowie die Einstellungspraxis der Behörden Schwerbehinderte massiv benachteiligt.

Und was das Beispiel mit den beiden eingestellten Schwerbehinderten angeht: Ich habe in meinen vielen Praktika im Studium und meinen Refstationen nicht einen Schwerbehinderten gesehen bzw. kennengelernt, noch wusste einer meiner Ausbilder von einem solchen.

Das ist schon sehr pauschal. Das Hauptproblem bei der Bestimmung des Grad der Behinderung (GdB) ist ja, das dabei nicht die Einschränkung der Lern- und Erwerbsfähigkeit gemessen wird, sondern allgemein die EInschränkung der Teilhabe. Das führt dann dazu, dass man für so gut wie jede, auch zurückliegende Erkrankung einen recht hohen GdB bekommt. Somit kann man auch wegen überstandener Krebsdiagnose, Asthma, Farbenblindheit oder starker Akne als schwerbehindert eingestuft werden. Das sind dann zwar Umstände, die beim Sport, im Straßenverkehr oder beim Dating zu Einschränkungen führen. Dass man damit aber kein VB oder zumindest die 7,5 Punkte für den Staatsdienst erreichen können soll halte ich aber für völlig übertrieben

Wirf doch mal einen Blick in die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Du bekommst für Akne schweren Grades mit vereinzelter Abszess- und Knotenbildung und entsprechender erheblicher kosmetischer Beeinträchtigung maximal 20-30 anerkannt. 50 bekommst du nur für schwerste Formen mit rezidivierenden eitrigen, vernarbenden axilläringuinalen und nuchalen Abszessen (Acne triade) und ggf. zusätzlicher Beteiligung des Pilonidalsinus (Acne tetrade). Dafür musst du dann sicherlich wieder Medikamente mit diversen Nebenwirkungen schlucken.

Ich zB bin nicht offenkundig schwerbehindert. Ich habe zwar einen vernarbten Oberkörper, aber das sieht mit entsprechender Muskulatur sogar ganz gut aus. Aber das ändert nichts dran, dass ich Medikamente mit heftigen Nebenwirkungen schlucken muss, die meine Konzentrationsfähigkeit massiv beeinträchtigen. Ich kann mir nur Dinge merken, die ich 1000x höre. Bin ich deswegen vielleicht ein Jurist mit schlechten generellen Kenntnissen. Mag sein. Aber trotzdem kann ich, wenn man mich für einige Monate in ein einzelnes Rechtsgebiet steckt und dort reifen lässt, genauso viel leisten wie andere auch. Aber diese Chance erhalte ich nicht.

Ich will mich ja gar nicht so groß beklagen. Ich bin schon dankbar, dass ich überhaupt leben darf. Aber der deutsche Staat und insbesondere die staatlichen Arbeitgeber brauchen sich nicht mit "Inklusion" brüsten. Das ist genauso ein Bullshit wie die Posten für Gleichstellungsbeauftragte, die im Kern vor allem Posten für Politiker sind.
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Schwerbehinderung und (strenge) Notenvoraussetzungen - von Gast - 14.10.2020, 08:27
RE: Schwerbehinderung und (strenge) Notenvoraussetzungen - von DerDa - 14.10.2020, 08:31
RE: Schwerbehinderung und (strenge) Notenvoraussetzungen - von Gast - 14.10.2020, 08:36
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RE: Schwerbehinderung und (strenge) Notenvoraussetzungen - von Gast 123 - 14.10.2020, 10:29
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RE: Schwerbehinderung und (strenge) Notenvoraussetzungen - von ArbR - 14.10.2020, 11:23
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