07.10.2020, 12:25
Ehrlich gesagt würde ich mich für die Klausuren nicht zwangsläufig an dem orientieren, was ein Richter mal so oder so gemacht hat. Praxis =/= Examen, außerdem machen viele Richter einiges einfach "irgendwie", sofern es ansatzweise Sinn ergibt.
Der oben von mir ausführlich dargestellte Aufbau (mit den Gliederungspunkten) erscheint mir die sicherste Variante. Zumal sie sich an dem VU-dann Einspruch-Aufbau orientiert, welcher den meisten Korrektoren und Lösungsskizzenerstellern geläufig ist.
Der oben von mir ausführlich dargestellte Aufbau (mit den Gliederungspunkten) erscheint mir die sicherste Variante. Zumal sie sich an dem VU-dann Einspruch-Aufbau orientiert, welcher den meisten Korrektoren und Lösungsskizzenerstellern geläufig ist.
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TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Widerspruchsführer - 05.10.2020, 16:47
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 05.10.2020, 19:07
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 05.10.2020, 19:54
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 06.10.2020, 17:28
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 05.10.2020, 20:57
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 11.10.2020, 13:32
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 06.10.2020, 18:50
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 07.10.2020, 12:25









