06.10.2020, 17:28
(05.10.2020, 19:54)Gast schrieb: Ich habe auch Aufbauhinweise gefunden, wo der Widerspruch zum Verfügungsbeklagtenvortrag überleitet, dann dessen Antrag auf Aufhebung kommt. Der Verfügungsklägervortrag folgte dann am Ende nach seinem Antrag auf Aufrechterhaltung.
Was haltet Ihr davon?
Wenn du das so gelesen hast, ist es sicherlich nicht "falsch". Mit dem vom unmittelbaren Vorposter beschriebenen Vorgehen, befindest du dich aber auf der sichereren Seite.
Nachrichten in diesem Thema
TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Widerspruchsführer - 05.10.2020, 16:47
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 05.10.2020, 19:07
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 05.10.2020, 19:54
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 06.10.2020, 17:28
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 05.10.2020, 20:57
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 11.10.2020, 13:32
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 06.10.2020, 18:50
RE: TB - Widerspruch gegen einstweilige Verfügung - von Gast - 07.10.2020, 12:25