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Wiedereinstieg nach freiwilliger Unterbrechung - Erfahrungen
Referendarausbilder
Unregistered
 
#9
06.10.2020, 12:47
Nach meiner Erfahrung als Ausbilder wiedereingestiegener Referendare kann der Wiedereinstieg und die nachfolgende Prüfung gelingen, setzt aber eines voraus: Man muss zum Zeitpunkt des Wiedereinstiegs mit seinen Kenntnissen MINDESTENS auf dem Level sein, auf dem man beim Ausstieg war. Denn mit dem Wiedereinstieg hat man keine Zeit mehr, sich vorangegangene Rechtsgebiete wieder zu erarbeiten oder verlorengegangene Fertigkeiten (wie schreibe ich ein Urteil? Wie baut man eine Anklage auf?) anzueignen.

Im besten Fall bleibt man immer dran, indem man in einer Bibliothek wenigstens die wichtigsten Zeitschriften verfolgt (NJW, NStZ, NVwZ) bzw. auf den Seiten von BGH und BVerwG die Pressemitteilungen verfolgt. Wenn man erstmal ein paar Monate oder gar Jahre komplett raus ist aus der juristischen Welt, wird der Weg zurück sehr beschwerlich.
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Nachrichten in diesem Thema
Wiedereinstieg nach freiwilliger Unterbrechung - Erfahrungen - von Finchen - 21.10.2019, 19:21
RE: Wiedereinstieg nach freiwilliger Unterbrechung - Erfahrungen - von Gast - 21.10.2019, 22:11
RE: Wiedereinstieg nach freiwilliger Unterbrechung - Erfahrungen - von Gast - 21.10.2019, 23:23
RE: Wiedereinstieg nach freiwilliger Unterbrechung - Erfahrungen - von Ex-GPA-Hamburg - 22.10.2019, 12:38
RE: Wiedereinstieg nach freiwilliger Unterbrechung - Erfahrungen - von Gast - 22.10.2019, 15:03
RE: Wiedereinstieg nach freiwilliger Unterbrechung - Erfahrungen - von Finchen - 22.10.2019, 22:00
RE: Wiedereinstieg nach freiwilliger Unterbrechung - Erfahrungen - von Gast - 29.10.2019, 15:46
RE: Wiedereinstieg nach freiwilliger Unterbrechung - Erfahrungen - von lra - 06.10.2020, 10:24
RE: Wiedereinstieg nach freiwilliger Unterbrechung - Erfahrungen - von Referendarausbilder - 06.10.2020, 12:47
RE: Wiedereinstieg nach freiwilliger Unterbrechung - Erfahrungen - von Gast - 04.05.2021, 09:28


 

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