02.10.2020, 20:01
Im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln ist man - wie sonst auch - nach drei Jahren planreif. Ausnahmen gibt es bei relevanter Vortätigkeit teilweise. Ein paar Monate / halbes Jahr vor der sog. Planreife wird der zuständige Personaldezernent nachfragen, was man sich so vorstellt (AG oder LG, welches AG). Und dann kommt es für die Verladung darauf an, wie schnell eine Planstelle an dem Wunschgericht frei ist. Auf die bewirbt man sich dann, wird beurteilt und der ganze Papierkram wird gemacht. Anschließend erfolgt die Ernennung. Das wird in den meisten Fällen so 2 bis 8 Monate nach der Planreife der Fall sein, da die Planstellen (im Rahmen haushälterischer Mittel) auch nach Wunsch der Proberichter im Rahmen des möglichen eingerichtet werden. dennoch wartet man bei besonders beliebten Gerichten (z.B. LG Münster, AG Köln, AG Bonn) sicherlich meistens länger, als wenn man zu eher unbeliebten , abgelegenen Gerichten möchte, an denen eine Stelle frei ist.
Es ist wie bei der Einstellung auch abhängig vom jeweils zum entsprechendem Zeitpunkt bestehenden Bedarf.
Es ist wie bei der Einstellung auch abhängig vom jeweils zum entsprechendem Zeitpunkt bestehenden Bedarf.
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Lebendzeiternennung OLG Köln - von Tuttifrutti - 02.10.2020, 14:06
RE: Lebendzeiternennung OLG Köln - von NRW - 02.10.2020, 20:01
RE: Lebendzeiternennung OLG Köln - von Gast - 03.10.2020, 00:38
RE: Lebendzeiternennung OLG Köln - von Richter - 02.10.2020, 20:06