02.10.2020, 17:57
(02.10.2020, 16:17)GastHE schrieb: Ich würde vermuten, es kommt darauf an, wie schnell der Sachbearbeiter ist, und wie knapp er seine Wiedervorlage gelegt hat. Eine Präklusionsvorschrift wie 296 ZPO ist mir im VwVfG nicht bekannt.
So ist es. Der Sachbearbeiter will dir einfach nur sagen, dass er das ganze irgendwann abschließen will. Wenn er deine Einlassung am Tag seiner Entscheidung hat (und das kann auch eine Woche nach Ablauf der Frist sein, wenn die Geschäftsstelle unterbesetzt ist), dann wird er sie berücksichtigen. Ob sie die Entscheidung beeinflusst, steht natürlich auf einem anderen Blatt
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Widerspruchsbegründungsfrist??! - von DieVerfristete - 02.10.2020, 01:59
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 03:43
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RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von GastHE - 02.10.2020, 16:17
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RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast34 - 02.10.2020, 20:30
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 03.10.2020, 21:51
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Praxisfremd - 04.10.2020, 16:03