02.10.2020, 01:59
Hello,
ich möchte gegen mein Examensergebnis vorgehen. Widerspruch habe ich fristgerecht eingelegt. Dann kamen die Klausuren in einem großen Paket (zugegangen am 04.09.2020). Im Anschreiben steht "Sehr geehrte Frau xy [...] der Widerspruchsbegründung sehe ich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang dieses Schreibens entgegen"
Dazu 2 Fragen:
1. Wann endet die Frist und wieso? (Diverse Fristenrechner im Internet sagen mir: 02.10. 24 Uhr ist Feierabend. Ich hätte gedacht, dass sich das ganze nach §188 Abs. 1 BGB richtet. Demnach endet die Frist "mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt". "Ereignis" war hier der 4.9.20. Demnach müsste doch am 4.10 bzw. weil das nen Sonntag ist erst am 5.10 Schluss sein?! Ich checks einfach nicht...
2. Was geschieht, wenn ich die Frist versäume? Ich meine, klar....hätte ich den Widerspruch nicht binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Examensnote erklärt, wäre dieser schlicht unwirksam gewesen. Nun geht es aber um die WiderspruchsBEGRÜNDUNG und nicht um die Einlegung. "Sehe ich entgegen" klingt auch eher wie eine höfliche Hoffnung der Behörde und nicht nach negativen Folgen, falls man sich nicht dran hält.
Also Widerspruchsbegründung auch später möglich theoretisch? Oder hab ich heute Nacht um 24 Uhr PECH GEHABT???
HELP!!!
LG
Lisa
ich möchte gegen mein Examensergebnis vorgehen. Widerspruch habe ich fristgerecht eingelegt. Dann kamen die Klausuren in einem großen Paket (zugegangen am 04.09.2020). Im Anschreiben steht "Sehr geehrte Frau xy [...] der Widerspruchsbegründung sehe ich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang dieses Schreibens entgegen"
Dazu 2 Fragen:
1. Wann endet die Frist und wieso? (Diverse Fristenrechner im Internet sagen mir: 02.10. 24 Uhr ist Feierabend. Ich hätte gedacht, dass sich das ganze nach §188 Abs. 1 BGB richtet. Demnach endet die Frist "mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt". "Ereignis" war hier der 4.9.20. Demnach müsste doch am 4.10 bzw. weil das nen Sonntag ist erst am 5.10 Schluss sein?! Ich checks einfach nicht...
2. Was geschieht, wenn ich die Frist versäume? Ich meine, klar....hätte ich den Widerspruch nicht binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Examensnote erklärt, wäre dieser schlicht unwirksam gewesen. Nun geht es aber um die WiderspruchsBEGRÜNDUNG und nicht um die Einlegung. "Sehe ich entgegen" klingt auch eher wie eine höfliche Hoffnung der Behörde und nicht nach negativen Folgen, falls man sich nicht dran hält.
Also Widerspruchsbegründung auch später möglich theoretisch? Oder hab ich heute Nacht um 24 Uhr PECH GEHABT???
HELP!!!
LG
Lisa
Nachrichten in diesem Thema
Widerspruchsbegründungsfrist??! - von DieVerfristete - 02.10.2020, 01:59
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 03:43
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 03:57
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 03:54
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 11:58
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 15:49
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 16:12
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 16:13
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von GastHE - 02.10.2020, 16:17
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 02.10.2020, 17:57
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast34 - 02.10.2020, 20:30
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Gast - 03.10.2020, 21:51
RE: Widerspruchsbegründungsfrist??! - von Praxisfremd - 04.10.2020, 16:03