01.10.2020, 19:52
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Ich war Proberichter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und habe den Dienst u.a. deshalb quittiert, weil mir der fachliche und menschliche Austausch mit anderen Beteiligten fehlte. Asylrecht ist oft entweder belastend oder frustrierend, die Kommunikation mit den Klägern schwierig und die Entscheidungen sind juristisch meist nicht besonders anspruchsvoll. In den Stammaterien steht ganz eindeutig die rechtliche Prüfung im Vordergrund. Vergleiche drängen sich oft nicht auf und sind auch - aus Richtersicht - gar nicht "erforderlich". Denn man hat am VG die Zeit, sich in jedes Verfahren vertieft einzuarbeiten und im Vorfeld eine Lösung zu entwickeln. Ich bin in mündlichen Verhandlungen - Asylrecht ausgenommen - nie überrascht worden. Das vorher geschriebene Votum ist nahezu immer das spätere Urteil. Das ist juristisch durchaus befriedigend, kann aber auch langweilig werden. Zudem sind viele Rechtsgebiete eher trockener Natur. Das "pralle Leben" hat man eher am AG oder ArbG, auch wenn natürlich das eine oder andere Verfahren aus dem Beamtenrecht oder (Geheimtipp!) Unterhaltsvorschussrecht sehr unterhaltsam sein kann.
Da es letztlich (auch) eine Typfrage ist und der TE bewusst seine Persönlichkeit zum Kriterium gemacht hat, würde ich - auf dieser natürlich sehr begrenzten Grundlage - vom VG abraten.
Ich war Proberichter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und habe den Dienst u.a. deshalb quittiert, weil mir der fachliche und menschliche Austausch mit anderen Beteiligten fehlte. Asylrecht ist oft entweder belastend oder frustrierend, die Kommunikation mit den Klägern schwierig und die Entscheidungen sind juristisch meist nicht besonders anspruchsvoll. In den Stammaterien steht ganz eindeutig die rechtliche Prüfung im Vordergrund. Vergleiche drängen sich oft nicht auf und sind auch - aus Richtersicht - gar nicht "erforderlich". Denn man hat am VG die Zeit, sich in jedes Verfahren vertieft einzuarbeiten und im Vorfeld eine Lösung zu entwickeln. Ich bin in mündlichen Verhandlungen - Asylrecht ausgenommen - nie überrascht worden. Das vorher geschriebene Votum ist nahezu immer das spätere Urteil. Das ist juristisch durchaus befriedigend, kann aber auch langweilig werden. Zudem sind viele Rechtsgebiete eher trockener Natur. Das "pralle Leben" hat man eher am AG oder ArbG, auch wenn natürlich das eine oder andere Verfahren aus dem Beamtenrecht oder (Geheimtipp!) Unterhaltsvorschussrecht sehr unterhaltsam sein kann.
Da es letztlich (auch) eine Typfrage ist und der TE bewusst seine Persönlichkeit zum Kriterium gemacht hat, würde ich - auf dieser natürlich sehr begrenzten Grundlage - vom VG abraten.
Nachrichten in diesem Thema
Richter am VG - von Tee713 - 01.10.2020, 10:35
RE: Richter am VG - von Gast - 01.10.2020, 10:39
RE: Richter am VG - von Gast - 01.10.2020, 12:18
RE: Richter am VG - von Gast - 01.10.2020, 11:02
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RE: Richter am VG - von Gast - 01.10.2020, 12:47
RE: Richter am VG - von GastBW - 01.10.2020, 16:18
RE: Richter am VG - von Tee713 - 01.10.2020, 17:49
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RE: Richter am VG - von Gast - 01.10.2020, 18:24
RE: Richter am VG - von Gast - 01.10.2020, 19:52
RE: Richter am VG - von Tee713 - 02.10.2020, 08:29
RE: Richter am VG - von Gast - 02.10.2020, 13:53
RE: Richter am VG - von Gast - 02.10.2020, 14:09
RE: Richter am VG - von Gast - 02.10.2020, 14:21
RE: Richter am VG - von Gast - 04.10.2020, 13:29
RE: Richter am VG - von Gast - 04.10.2020, 13:37
RE: Richter am VG - von Gast - 04.10.2020, 15:00
RE: Richter am VG - von Gast - 04.10.2020, 19:35
RE: Richter am VG - von Gast - 04.10.2020, 19:43
RE: Richter am VG - von Gast - 05.10.2020, 06:38
RE: Richter am VG - von Gast - 04.10.2020, 17:34
RE: Richter am VG - von Gast - 04.10.2020, 19:43