30.09.2020, 21:21
Schwerpunktsetzung und Entscheidungsfreude helfen. Ein Urteil runterschreiben, einmal korrekturlesen, unterschreiben und dann erst wieder zum VT mitnehmen. Es kostet sehr viel Zeit, das perfekte Urteil zu schreiben. Der Anspruch eines Richters in der Tatsacheninstanz sollte es aber sein, ein Urteil zu schreiben, das die im Einzelfall aufgeworfene Rechtsfragen der Parteien beantwortet.
Außerdem fehlt vielen Richtern der Mut, einfach mal Nein zu sagen. Schriftsatznachlass? Nein! Terminsverlegung? Nein! Weiterer Beweis? Nein! Selbstverständlich nur im Rahmen des Prozessrechts. Wer aber auf jede Finte der Anwälte reinfällt und den Anspruch hat, das juristische Rad neu zu erfinden, wird mit den Akten nicht klarkommen.
Ein weiteres Problem ist, dass viele vermeintlich "zeitbringenden" Lösungen tatsächlich die Arbeit nur erschweren. In der Vielzahl von Verfahren am Landgericht braucht man nicht mehr als drei Schriftsätze. Also nicht den zehnten Schriftsatz rumschicken mit einer Stellungnahmefrist von vier Wochen. Nach der Replik wird terminiert bzw. beim frühen ersten Termin die erforderlichen Zeugen geladen. Ein SV-Gutachten wird sowieso lange brauchen, also kann man auch gleich vorher terminieren und vielleicht einen Vergleich rausholen.
In Deutschland gibt es genug Richter, die völlig unvorbereitet in Sitzungen gehen und Urteile schreiben. Das sollte nicht der Anspruch sein, zeigt aber dennoch auf, dass man mit sich selbst als Proberichter (in der Regel) zufrieden sein kann.
Außerdem fehlt vielen Richtern der Mut, einfach mal Nein zu sagen. Schriftsatznachlass? Nein! Terminsverlegung? Nein! Weiterer Beweis? Nein! Selbstverständlich nur im Rahmen des Prozessrechts. Wer aber auf jede Finte der Anwälte reinfällt und den Anspruch hat, das juristische Rad neu zu erfinden, wird mit den Akten nicht klarkommen.
Ein weiteres Problem ist, dass viele vermeintlich "zeitbringenden" Lösungen tatsächlich die Arbeit nur erschweren. In der Vielzahl von Verfahren am Landgericht braucht man nicht mehr als drei Schriftsätze. Also nicht den zehnten Schriftsatz rumschicken mit einer Stellungnahmefrist von vier Wochen. Nach der Replik wird terminiert bzw. beim frühen ersten Termin die erforderlichen Zeugen geladen. Ein SV-Gutachten wird sowieso lange brauchen, also kann man auch gleich vorher terminieren und vielleicht einen Vergleich rausholen.
In Deutschland gibt es genug Richter, die völlig unvorbereitet in Sitzungen gehen und Urteile schreiben. Das sollte nicht der Anspruch sein, zeigt aber dennoch auf, dass man mit sich selbst als Proberichter (in der Regel) zufrieden sein kann.
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