30.09.2020, 15:11
Mal eine Frage zu einem realen Fall:
A sticht B ohne Vorwarnung 2x in den Hals und verfehlt knapp die Halsschlagader. A sieht, dass B noch steht, steckt aber das Messer weg. B überlebt mit entsprechender Hilfe, wäre aber ohne die Hilfe verblutet. Zu einem Tötungsvorsatz lässt sich nichts weiter feststellen, jedenfalls hat A nichts entsprechendes geäußert.
Zunächst wurde A angeklagt wegen versuchten Totschlags, später jedoch aufgrund Rücktritts nur wegen gefährlicher KV verurteilt.
Für mich ist der Rücktritt logisch. Dass die Tathandlung nicht ausreichend ist, um den Erfolg herbeizuführen, hat A ja erkannt. Dennoch kenne ich einige Strafrechtler aus der Justiz persönlich, die davon ausgehen, dass hier der A davon ausgehen musste, dass der Tötungserfolg eingetreten sei - wenn auch nicht sofort. Denn nur weil B kurz nach dem Stich noch lebte, hätte er auch einige Stunden später sterben können. Aus Sicht des A lag daher ein beendeter Versuch vor.
Mir erscheint die Lösung aus dem Urteil naheliegender.
A sticht B ohne Vorwarnung 2x in den Hals und verfehlt knapp die Halsschlagader. A sieht, dass B noch steht, steckt aber das Messer weg. B überlebt mit entsprechender Hilfe, wäre aber ohne die Hilfe verblutet. Zu einem Tötungsvorsatz lässt sich nichts weiter feststellen, jedenfalls hat A nichts entsprechendes geäußert.
Zunächst wurde A angeklagt wegen versuchten Totschlags, später jedoch aufgrund Rücktritts nur wegen gefährlicher KV verurteilt.
Für mich ist der Rücktritt logisch. Dass die Tathandlung nicht ausreichend ist, um den Erfolg herbeizuführen, hat A ja erkannt. Dennoch kenne ich einige Strafrechtler aus der Justiz persönlich, die davon ausgehen, dass hier der A davon ausgehen musste, dass der Tötungserfolg eingetreten sei - wenn auch nicht sofort. Denn nur weil B kurz nach dem Stich noch lebte, hätte er auch einige Stunden später sterben können. Aus Sicht des A lag daher ein beendeter Versuch vor.
Mir erscheint die Lösung aus dem Urteil naheliegender.
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Unmittelbares ansetzen - von Jurahesse - 28.08.2020, 14:18
RE: Unmittelbares ansetzen - von Gast - 28.08.2020, 14:49
RE: Unmittelbares ansetzen - von Gast - 28.08.2020, 16:45
RE: Unmittelbares ansetzen - von Gast - 28.08.2020, 19:06
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