25.09.2020, 21:40
(25.09.2020, 18:39)Gast schrieb: Ich habe im ersten Examen im staatlichen Teil 7,3 P erreicht. Kann mir jemand sagen, ob eine Einladung bei der Justiz in diesem Notenbereich, trotz erreichter geforderter Note im zweiten Examen, realistisch oder eher unwahrscheinlich ist? In vielen Ländern, bspw in NRW, wird ja nur die Note des Zweiten als Anforderung genannt. Mich würde interessieren, ob es auch für das Erste Examen eine informelle Notenuntergrenze gibt und man bspw davon ausgehen kann, aus der Auswahl raus zu sein, wenn das Erste unter den 7,76 liegt? Dass man grds bessere Chancen hat, wenn man in beiden Examen besser abgeschnitten hat, ist klar.
Über Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen!
Wenn eine Mindestnote (gesamt) im ersten gefordert ist, steht das in den Anforderungen.
Ansonsten gilt in vielen - nicht allen - Bundesländern eine gewichtete Bewerberliste, bei der die Examensnoten maßgebliche Kriterien sind. IdR wird da das erste Examen einfach und das zweite doppelt gewichtet.
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