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Urteilsstil -> Definition
Gastlicher
Unregistered
 
#1
23.09.2020, 21:05
Nabend,

beim Urteilsstil lautet das Grobschema ja: Gesamtergebnis, Def, Zwischenergebnis, Subsumtion.

Nun erkenne ich in aller Häufigkeit in ausformulierten Klausurlösungen folgendes Muster: Gesamtergebnis, Subsumtion.

Bsp:

Der Idealfall (s. Kaiser):

Gesamtergebnis mit Norm = „Gesamtergebnis mit Norm = „Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch aus 894 BGB zu.“

Definition der Norm = „Nach dieser Vorschrift kann u.a. derjenige, der durch eine nicht bestehende Belastung […]

Zwischenergebnis = „Diese Voraussetzungen liegen vor.“
Subsumtion = „Das Grundbuch ist unrichtig … Der Kläger ist dadurch beeinträchtigt, dass …“



Nach den meisten Lösungen würde es dann etwa heißen:

 „Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch aus 894 BGB zu.“


"Das Grundbuch ist unrichtig..."...

Was ist sinnvoller? Wenn man Ersteres konsequent durchzieht, kostet das im Vergleich zu Option 2 ja ordentlich Zeit.
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Nachrichten in diesem Thema
Urteilsstil -> Definition - von Gastlicher - 23.09.2020, 21:05
RE: Urteilsstil -> Definition - von Gast - 23.09.2020, 21:22
RE: Urteilsstil -> Definition - von Gastlicher - 23.09.2020, 21:44
RE: Urteilsstil -> Definition - von Gast - 26.09.2020, 11:21
RE: Urteilsstil -> Definition - von guga - 27.09.2020, 10:42
RE: Urteilsstil -> Definition - von Gast3.2 - 27.09.2020, 10:52


 

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