21.09.2020, 18:25
Ich sehe die Belastungssituation ähnlich wie der Vorposter. Ist letztlich auch bei sehr entgegenkommenden Chefs immer typabhängig und eine Diss ist eine Ausnahmesituation, auf die man die Frustrationstoleranz aus den Examina kaum übertragen kann, sodass man das kaum abschätzen kann. Das geht soweit, dass ich jedem, der nicht wahnsinnig motiviert ist, in den Wissenschaftsbetrieb (in Jura dank lukrativer Alternativen unüblich) zu gehen, von der Diss abrate. Selbst wenn man sich wirklich für ein Thema interessiert, denn gerade dann ist der eigene Anspruch der ärgste Feind.
Eigene Frustrationserfahrungen (nach 2 Jahren an der Uni abgebrochen) spielen natürlich eine Rolle. Ich sehe aber auch schlicht keinen anderen beruflichen Bereich, in dem es sich lohnt, wenn man sonst die Voraussetzungen mitbringt. Den Staat interessiert es nicht und in einer Kanzlei, der es eh nur um den einheitlichen Briefkopf geht, sollte man vielleicht auch nicht anfangen. Besser zahlen andere, die schon lange keinen Wert mehr drauf legen. Ohne Not (DoppelVB) eine Diss anzufangen muss nicht sein. Von daher interessiert mich eigentlich, warum du es machst. Mach doch lieber einen LL.M. Hast du mehr von und eine schöne Zeit.
Eigene Frustrationserfahrungen (nach 2 Jahren an der Uni abgebrochen) spielen natürlich eine Rolle. Ich sehe aber auch schlicht keinen anderen beruflichen Bereich, in dem es sich lohnt, wenn man sonst die Voraussetzungen mitbringt. Den Staat interessiert es nicht und in einer Kanzlei, der es eh nur um den einheitlichen Briefkopf geht, sollte man vielleicht auch nicht anfangen. Besser zahlen andere, die schon lange keinen Wert mehr drauf legen. Ohne Not (DoppelVB) eine Diss anzufangen muss nicht sein. Von daher interessiert mich eigentlich, warum du es machst. Mach doch lieber einen LL.M. Hast du mehr von und eine schöne Zeit.
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Dr. neben Berufseinstieg - von AICT - 21.09.2020, 01:04
RE: Dr. neben Berufseinstieg - von Gast - 21.09.2020, 15:25
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RE: Dr. neben Berufseinstieg - von Gast Gast - 21.09.2020, 17:34
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RE: Dr. neben Berufseinstieg - von AnwaltNRW - 06.01.2021, 08:17
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