14.09.2020, 13:22
Eigentümer A des von Fahrer B gelenkten Pkw verklagt aus ihm vom Fahrer B abgetretenen Recht in einem Rechtstreit aufgrund eines Verkehrsunfalls den Fahrer X, den Halter Y und die Versicherung Z des anderen am Unfall beteiligten Fahrzeugs. Dabei wird die Sachdienlichkeit bezüglich der Versicherung Z jedenfalls aufgrund der Gesamtschuldnerschaft der Haftpflichtversicherung mit dem Schädiger nach § 115 Abs. 1 VVG angenommen. Beweis für den Unfallhergang können Fahrer B und Fahrer X geben, weitere Zeugen existieren nicht. Damit ist der Fahrer X, der neben B allein Auskunft geben kann, in der Beklagtenposition und fällt als Zeuge aus. Nun wird aber Fahrer X isolierte Drittwiderklage gegen Fahrer B erheben. Dadurch entfällt für B die Zeugenposition, da er nunmehr ebenfalls als Beklagter gehört werden muss.
Wieso scheidet in diesem Fall B als Zeuge aus? Eigentlich muss doch jedes Prozessrechtsverhältnis getrennt voneinader betrachtet werden? Dann könnte B doch Zeuge im "Klageprozess" sein, also der Klage von A?
Wieso scheidet in diesem Fall B als Zeuge aus? Eigentlich muss doch jedes Prozessrechtsverhältnis getrennt voneinader betrachtet werden? Dann könnte B doch Zeuge im "Klageprozess" sein, also der Klage von A?
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isolierte Drittwiderklage - von Frage7373 - 14.09.2020, 13:22
RE: isolierte Drittwiderklage - von Gast - 14.09.2020, 13:57
RE: isolierte Drittwiderklage - von T. Kaiser - 14.09.2020, 14:37