13.09.2020, 12:34
(12.09.2020, 14:49)GastBbg schrieb:(12.09.2020, 13:32)Gast schrieb: Ich kann jetzt nur von mir berichten (Schnitt: 6,7). Ich habe mich im Oktober 2019 beworben und habe zum August 2020 keinen Platz erhalten. Da war ich auf der Rangliste wohl auf Platz 60. Ich bin optimistisch, dass es dann im Februar klappt. Das wären dann 16 Monate Wartezeit. Und ich habe beim Wunschort Neuruppin angegeben, aber soweit ich das verstanden habe, macht das keinen (großen?) Unterschied.
Wenn du also nicht durch die Bestenliste reinkommst, schätze ich mal das bei 4-5 Monaten deine Chance schlecht ist. (Und als ich im August in der Referendarabteilung angerufen habe, waren sie in der Bestenliste gerade bei einem Schnitt von 11,XX Punkten - von daher gehe ich mal davon aus, dass der Schnitt ordentlich sein muss.)
Aus Sicht des OLG fängt deine Wartezeit erst mit dem nächstmöglichen Einstellungstermin an (unter Berücksichtigung der Bewerbungsfristen). Das wäre bei dir Februar (die Frist für den Novemberdurchgang endet ja bereits immer am 5. August). Bekommst du im nächsten Februar einen Platz, läge deine Wartezeit also offiziell nur bei 12 Monaten.
Okay, ich hatte ab November gezählt. Danke für die Info :) Aber auch 12 Monate finde ich sehr lang.
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Wartezeit für das Ref in Brandenburg - von Gast_aus_Berlin - 11.09.2020, 22:56
RE: Wartezeit für das Ref in Brandenburg - von Gast - 12.09.2020, 13:32
RE: Wartezeit für das Ref in Brandenburg - von GastBbg - 12.09.2020, 14:49
RE: Wartezeit für das Ref in Brandenburg - von Gast - 13.09.2020, 12:34
RE: Wartezeit für das Ref in Brandenburg - von Gast - 08.10.2020, 07:00
RE: Wartezeit für das Ref in Brandenburg - von Gast - 08.10.2020, 08:39
RE: Wartezeit für das Ref in Brandenburg - von Gast - 08.10.2020, 11:15
RE: Wartezeit für das Ref in Brandenburg - von Gast - 16.10.2020, 10:58