08.09.2020, 15:13
Das hängt natürlich von den Bundesländern und einzelnen Gerichten ab. Grundsätzlich ist die Aktenlast bei den Sozialgerichten größer als in den anderen Gerichtsbarkeiten (400-600 Verfahren pro Dezernat). Andererseits ist die Eindringtiefe bei Standardproblemen - und auf die trifft man oft - nicht besonders hoch. Und viele Verfahren erledigen sich auch ohne große Mitwirkung des Richters durch Klagerücknahme, Vergleich oder Anerkenntnis.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Verfahrensablauf - mit Ausnahme der Eilverfahren - gemächlicher ist als beispielsweise am Landgericht. Stellungnahmefristen sind selten so eng bemessen wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Ein weiterer Vorteil ist, dass der Verfahrensablauf - mit Ausnahme der Eilverfahren - gemächlicher ist als beispielsweise am Landgericht. Stellungnahmefristen sind selten so eng bemessen wie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
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VG/SG - von G@st - 27.08.2020, 18:39
RE: VG/SG - von Gast - 27.08.2020, 20:08
RE: VG/SG - von Gast - 27.08.2020, 21:00
RE: VG/SG - von Gast - 27.08.2020, 21:18
RE: VG/SG - von G@st - 28.08.2020, 11:15
RE: VG/SG - von Gast - 27.08.2020, 22:10
RE: VG/SG - von Gast - 08.09.2020, 05:35
RE: VG/SG - von Gast - 08.09.2020, 13:55
RE: VG/SG - von Gast - 08.09.2020, 15:13
RE: VG/SG - von Gast - 08.09.2020, 15:15
RE: VG/SG - von Gast - 08.09.2020, 15:23
RE: VG/SG - von Gast - 08.09.2020, 15:27