06.09.2020, 18:35
(05.09.2020, 15:59)Gast schrieb: Hallo zusammen!
Ich hab eine Frage hinsichtlich des Aufbaus von Zivilurteilen: Normalerweise stellt man im Zivilurteil bei einer Klageabweisung ja ausschließlich das Tatbestandsmerkmal dar, an dem die Klage scheitert. Nun haben wir in der AG zuletzt einen Fall besprochen, bei dem die Übereignung einer Sache an § 935 BGB gescheitert ist. Dennoch hat - laut AG-Leiter - die Lösungsskizze des LJPA eine ausführliche Darstellung hinsichtlich der Übergabe etc. und § 932 enthalten und erst am Ende wurde der Anspruch wegen § 935 BGB abgelehnt.
Wenn man dies im Urteil derart darstellen würde, würde das ja gegen den Grundsatz, nur die tragenden Aspekte zu thematisieren, verstoßen. Andererseits würde, wenn man die Darstellung weg lässt, ein Teil der Lösungsskizze in dem Urteil nicht auftauchen.
Weiß jemand, insbesondere vielleicht Herr Kaiser, wie man vorgehen soll? Sieht die Lösungsskizze, weil sie als Gutachten geschrieben wird, vielleicht einfach Aspekte vor, die nicht in das Urteil gehören?
Gleiches ist mir auch bei Klagen mit der dolo agit Einrede aufgefallen. Auch dort wird scheinbar regelmäßig der zunächst bestehende Anspruch dargestellt, bevor dann gesagt wird, dass dieser doch an § 242 scheitert. Dies widerspricht, meines erachtens, doch ebenfalls dem Urteilsaufbau.
Sehr verwirrend ;)
Ich muss zugeben, dass ich das auch schon in den Examensvoten so gesehen habe in Urteilsklausuren. Das verträgt sich definitiv nicht mit dem "reinen" Urteilsstil und Praktiker machen es anders, ist aber schlicht und einfach dem Examen geschuldet. Es ist eine juristische Prüfung, wo man die in der Klausur angelegten Probleme „abarbeiten“ soll.
V.a. ist das aber auch saugefährlich, gleich auf das fehlende Merkmal zu springen, weil man in der Klausur letztlich nie weiß, ob das auch stimmt, dass der AS an der VSS scheitert oder nicht. Wenn das nämlich falsch ist und man zu den vorherigen Punkten nix geschrieben hat, dann bekommt man überhaupt keine Punkte.
Letztlich ist jede KLausur ein kleiner Kompromiss zwischen bedingungsloser Praxisnähe und "Wissen zeigen", weil die wichtigste juristische Prüfung.
Das kurz dazu Sonntagabend vor Fußball.
Allen einen gesegneten weiteren Sonntag!
Torsten K.
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Aufbau Zivilurteil - von Gast - 05.09.2020, 15:59
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