04.09.2020, 18:25
Ist eigentlich nicht so kompliziert:
Als Anwalt übst du einen Beruf, der sich über Kammern selbst organisiert und überwacht. Dazu kommt das Versorgungswerk, mit dem die Anwälte sich eine eigene Form der Altervorsorge geschaffen haben. Sobald du als Anwalt zugelassen bist kannst du wählen, ob du in der "normalen" Rentenversicherung bleiben willst oder ins Versorgungswerk einzahlen willst. Dann entfällt deine Pflicht zur Zahlung in die DRV und du zahlst nur noch ins Versorgungswerk. Die Beitragshöhe hängt vom Bundesland (und damit vom Versorgungswerk ab), richtet sich aber in aller Regel nach dem Satz in der DRV. DIe Beiträge werden wie die "normalen" Rentenbeiträge zur Hälfte vom AG und AN getragen. Sobald du beim Versorgungswerk angemeldet bist gibst du deine Mitgliedsnummer an deinen AG weiter und dann wird der Beitrag automatisch abgebucht.
Berufshaftplficht, Kammerbeitrag usw schuldest erstmal du selbst als Anwalt. ob der AG das übernimmt ist Verhandlungssache (aber zumindest für die Haftpflicht absolut üblich). Muss man dann als vermögenswirksame Leistung versteuern
Als Anwalt übst du einen Beruf, der sich über Kammern selbst organisiert und überwacht. Dazu kommt das Versorgungswerk, mit dem die Anwälte sich eine eigene Form der Altervorsorge geschaffen haben. Sobald du als Anwalt zugelassen bist kannst du wählen, ob du in der "normalen" Rentenversicherung bleiben willst oder ins Versorgungswerk einzahlen willst. Dann entfällt deine Pflicht zur Zahlung in die DRV und du zahlst nur noch ins Versorgungswerk. Die Beitragshöhe hängt vom Bundesland (und damit vom Versorgungswerk ab), richtet sich aber in aller Regel nach dem Satz in der DRV. DIe Beiträge werden wie die "normalen" Rentenbeiträge zur Hälfte vom AG und AN getragen. Sobald du beim Versorgungswerk angemeldet bist gibst du deine Mitgliedsnummer an deinen AG weiter und dann wird der Beitrag automatisch abgebucht.
Berufshaftplficht, Kammerbeitrag usw schuldest erstmal du selbst als Anwalt. ob der AG das übernimmt ist Verhandlungssache (aber zumindest für die Haftpflicht absolut üblich). Muss man dann als vermögenswirksame Leistung versteuern
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Gehaltsverhandlungen - was ist mit Haftpflicht und Versorgungswerk - von NRWnewby - 04.09.2020, 05:09
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