30.08.2020, 16:02
(30.08.2020, 15:49)Gast schrieb: Vielleicht die Frage eines Naiven: Kann man sich nach den schriftlichen Prüfungen, aber vor Vorliegen des Prüfungsergebnisses, auf eine Volljuristenstelle bewerben?
Im konkreten Fall handelt es sich um eine Stelle im öffentlichen Dienst, die sowohl für Bewerber mit 1. + 2. juristschen Staatsexamen, aber auch für Diplom Verwaltungswissenschaft, Agrarwissenschaft oder Ernährungswissen ausgeschrieben ist. Es wäre quasi mein "Traumjob" und ich möchte mir die Gelegenheit ungern entgehen lassen. Mein Prüfungsergnis soll eine Woche nach Schluss der Bewerbungsfrist kommen.
Ist eine Bewerbung zum jetzigen Zeitpunkt verschwendete Mühe oder würde eine Bewerbung vielleicht sogar überheblich wirken?
In der freien Wirtschaft ist das vollkommen üblich. Zumindest wenn die schriftliche Note gut genug ist (ab 8,0) kann man auch von GKs unterkommen. Ich hatte 9,6 und bin bei Hengeler eingestellt worden. War aber auch eine Vornote unter den besten 5 Prozent
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Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 30.08.2020, 15:49
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Lawyerin2 - 30.08.2020, 15:53
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 30.08.2020, 16:02
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Auch Bln - 30.08.2020, 21:21
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 30.08.2020, 21:59
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Auch Bln - 31.08.2020, 06:41
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 31.08.2020, 06:50
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von BMJV - 31.08.2020, 07:31
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 08.09.2020, 16:14
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 08.09.2020, 17:34
RE: Bewerbung nach schriftlichen Prüfungen - von Gast - 08.09.2020, 18:57