28.08.2020, 19:16
Beim Ansetzen geht es nur um die erste Ausführungshandlung, die zum Erfolg führen soll. Je nach Fallgestaltung ist ed nicht undenkbar, dass das Zücken eines Messers und Vorhalten die erste Handlung ist, wenn der Täter töten wollte und dann vllt von einem Dritten sofort gestoppt worden ist.
Ob der Täter noch etwas für den Erfolg tun muss, aus seiner Sicht, ist eine Frage des Rücktrittshorizontes / der Freiwilligkeit.
Ob der Täter noch etwas für den Erfolg tun muss, aus seiner Sicht, ist eine Frage des Rücktrittshorizontes / der Freiwilligkeit.
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Unmittelbares ansetzen - von Jurahesse - 28.08.2020, 14:18
RE: Unmittelbares ansetzen - von Gast - 28.08.2020, 14:49
RE: Unmittelbares ansetzen - von Gast - 28.08.2020, 16:45
RE: Unmittelbares ansetzen - von Gast - 28.08.2020, 19:06
RE: Unmittelbares ansetzen - von Gast - 28.08.2020, 19:13
RE: Unmittelbares ansetzen - von Gast - 28.08.2020, 19:16
RE: Unmittelbares ansetzen - von Gast - 30.08.2020, 08:34
RE: Unmittelbares ansetzen - von Gast - 30.08.2020, 08:38
RE: Unmittelbares ansetzen - von Gast - 30.09.2020, 15:11
RE: Unmittelbares ansetzen - von Gast - 30.09.2020, 16:43