26.08.2020, 11:41
(26.08.2020, 11:24)Gast schrieb:(26.08.2020, 11:15)Gast2 schrieb:(26.08.2020, 10:50)Gast7 schrieb:Das gilt aber nur, wenn man nicht forensisch tätig ist und man auch nicht erkrankt (dann können aus 2 Wochen auch mal Monate werden). Wenn man dem Mandanten erklären muss, dass der Gerichtstermin verschoben werden musste, weil der bearbeitende Rechtsanwalt unbedingt in ein Risikogebiet reisen wollte, kommt das gerade bei den "verwöhnteren" Mandanten eher selten besonders gut an. Da gibt es dann den ein oder anderen, der sich fragt, warum er für solche Verzögerungen eigentlich so hohe Stundensätze zahlt. Zumal jetzt, so zumindest mein Eindruck, auch die Gerichte wieder fleißig terminieren um den Stau aus den Monaten April bis Juni abzuarbeiten. Da verschiebt sich ein Termin gerne mal um drei Monate.(26.08.2020, 10:30)Gast2 schrieb: Das Anliegen des Arbeitgebers ist doch vollkommen berechtigt. Ein Urlaub - auch innerhalb Europas - birgt in diesen Zeiten immer die Gefahr, dass man sich aufgrund der schnell verändernden Pandemielage plötzlich in einem Risikogebiet wiederfindet. Ging erst einem Bekannten so. War mit seiner Freundin über ein verlängertes Wochenende in Südfrankreich, als die Region jetzt gerade zum Risikogebiet erklärt wurde. Jetzt hockt er in Quarantäne. Das der Chef das nicht gut findet kann ich verstehen. Es gibt ja schließlich auch die Pflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten.Verstehe das Problem nicht. Wir waren von April bis Juni durchgehend im Homeoffice, was soll jetzt an einer Quarantäne so schlimm sein? Hier waren einige in den letzten Wochen in Risikogebieten und die arbeiten halt einfach 2 Wochen von zuhause und gut ist. Wir sind Anwälte und keine Fließbandarbeiter, physische Anwesenheit ist was aus einem Land von vor unserer Zeit. Wenn ein AG das anders sieht, wäre DAS der Grund für mich zu kündigen. Ich will gefälligst HO machen wann und wie lange ich will.
Durch Urlaub eine Quarantäne zu riskieren, lässt dann schon an der Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers zweifeln...
Ich unterstelle dem Arbeitgeber des Threaderstellers jetzt mal, dass sich HO mit den Arbeitsabläufen eher weniger vertragen würde. Ansonsten ergäbe die Warnung tatsächlich weniger Sinn.
Dazu 2 Fragen:
1) Ist eine Infektion gefährlicher, wenn man sie sich im Ausland einfängt?
2) Seit wann hat es den Mandanten zu interessieren, woran ein AN erkrankt ist und wo er sich infiziert hat? Anders gefragt, woraus soll sich ein Recht des AG ergeben, solch sensinlen Gesundheitsdaten weiterzugeben?
Wie blöd muss man eigentlich sein, hier solchen Mist zu posten, wenn man keine Ahnung hat?
Es macht einen Unterschied, ob man sich bewusst einem höheren Risiko aussetzt. Das ist arbeitsrechtlich übrigens durchaus von Relevanz, denn der AN kann auch im Privatleben Nebenpflichten haben.
Bei Quarantäne (ohne Krankheit (AU) und home office), bekommt der AG eine entsprechend Erstattung durch den Staat aufgrund § 56 Infektionsschutzgesetz, wenn er dies beantragt. In diesem Fall besteht durchaus ein Informationsanspruch. Genauso wie die rechtlichen Vorgaben, sich bei Rückreise aus bestimmten Gebieten testen zu lassen bzw. in Quarantäne zu geben.
Keine Ahnung von Arbeitsrecht haben, hier dem TE aber völlig schwachsinnige Ratschläge oder Aussagen wie "Juve melden" stellen, Arbeitgeber wechseln, wo die threads voll davon sind, wie viele Leute hier tw. Probleme haben, einen Job zu finden. Bei Juve interessiert das übrigens keinen, weil in so einem Fall nicht dem AG etwas vorzuwerfen ist. I.Ü. kann unter gewissen Umständen die bewusste Reise in ein Risikogebiet selbst außerhalb der Probezeit ggf. eine Kündigung rechtfertigen. Ihr ereifert Euch über einen AG, der absolut fair handelt und der auch im Falle einer Kündigungsschutzklage recht bekäme.
Man kann echt nur hoffen, dass hier primär Referendare solchen Schwachsinn posten und keine Volljuristen.
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